Das ist dein "Entzug". Du hustest noch, weil in Zigaretten Hustenstiller sind. Im Dampf nicht. Und da ich mal annehme, dass deine Lunge mehr oder weniger verkümmert ist, ist das normal. Nach wenigen Tagen sollte es wieder besser werden. Das schwere Schlucken kommt wohl daher, dass dein Kehlkopf gereizt ist. Sollte auch nach ein paar Tagen weggehen. Als Tipp: mehr trinken (am besten Wasser), dann hast du es schnell überwunden.

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Nein, das war nicht die Polizei. Den Anruf kannst du zunächst ignorieren. Sollte es aber zu einem erneuten Anruf besagter Person kommen, kannst du deine örtliche Dienststelle kontaktieren, um dich mal zu erkundigen ob ein Anruf an doch rausgegangen ist.

Die Nummer ist nicht die 110, sondern

02104 982-0

Sollte der Anrufer kein Polizist gewesen sein, kannst du optional Anzeige erstatten und zwar nach folgender Grundlage:

§ 132a StGB
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (1) Wer unbefugt 1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
[...]
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Anzeige ist eine Form die Polizei über eine Straftat zu informieren. Der Schutz dient nicht nur dir, sondern eventuell anderen Personen, die der Masche zum Opfer fallen könnten.

Die letzten beiden Schritte kannst du natürlich auch unternehmen, ohne auf den zweiten Anruf zu warten.

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So, nach den allgmeinen Antworten möchte ich mich auch zum rechtlichen äußern.

Kann dein Kind nachweisen, wer die Täter sind? Wenn ja, gut.

Mobbing kann nämlich nicht nur straf-, sondern auch zivilrechtlich verfolgt werden.
Und das funktioniert so:

Es wird ein Unterlassungsvertrag zw. Dir und Eltern der Täter geschlossen. Diese Eltern haben dann die Pflicht dafür zu sorgen, dass das Mobbing aufhört.

Tut es das nicht? Gut, 2500-5000€ für Verstöße gegen diesen Vertrag (Vertragsstrafe), dieses Geld dürfen dann übrigens die Eltern der Täter zahlen, sofern sie gegen ihre elterliche Erziehungspflicht verstoßen haben.

Vorausgesetzt, dass ein Anwalt nicht zu teuer für dich ist, würde ich es auf rechtlichem Wege versuchen. Denn Geld sagt mehr als tausend Worte.

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Das ist die große Frage. Vielleicht bist du ja wirklich nicht kritikfähig? Würde das ein Mensch aus subjektiver Sicht einsehen? Ich glaube nicht.

Wenn du aber Kritik gut wegstecken kannst, dann wird eine Lüge verbreitet. Hier unterscheidet man zwischen

§186 StGB Üble Nachrede und
§187 StGB Verleumdung

Was der Unterschied ist?

Bei der üblen Nachrede muss der Wahrheitsbeweis erbracht werden, dann ist es keine üble Nachrede.

Bei der Verleumdung kennt der Täter die Wahrheit, verbreitet jedoch mutwillig Lügen um den Anderen zu schädigen.

In deinem Fall (weil es hier um etwas subjektives geht), wird wohl keine Anzeige möglich sein, da man keinen wirklichen Wahrheitsbeweis erbringen kann. Wenn sie bspw. gesagt hätte "Oh die Olle klaut ständig auf der Arbeit" wär es schon wieder was anderes. Aber deine kritische Lage lässt sich nicht mit einer Anzeige lösen, m.M.n.

Probier es eher auf Zivilrechtlichem Wege, z.B. mit einer Unterlassungsklage, das hat mehr Chancen auf Erfolg.

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Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass hier ein Vertrag geschlossen wurde, auch wenn es dir nicht so vorkommt. Sonst wäre es ja nur eine Gefälligkeit der Werkstatt und das schließe ich einfach mal aus.

Da hier wohl ein Werkvertrag nach §631 Abs. 1 BGB zwischen den Parteien zustandegekommen ist, ist die Werkstatt nach §631 Abs. 2 BGB zum herbeiführen des Erfolgs verpflichtet, tritt dieser nicht oder nicht vollständig ein, hat die Werkstatt die vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, sodass der Besteller (Du) nicht zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet wird.

Dies kann durch AGB beeinflusst werden, dürfte hier aber keinen entscheidenden Einfluss auf den Fall haben.

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