Guten Abend. Für jede Stelle gibt es ein Stellenanforderungsprofil. Und nur das entscheidet letztendlich, wer auf diese Stelle gesetzt wird. Hast du dich als Informatikerin beworben, dann solltest du deinen Lebenslauf und dein Anschreiben so verfassen, dass eine sehr hohe Übereinstimmung deiner Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse vorhanden ist. Latein, Frz etc spielen für diesen Beruf keine Rolle. Insofern sparst du dir und dem Personaler viel Zeit, unnötige Informationen anzuführen. Viel Erfolg:)

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In einem "guten" Betrieb ist es normal, dass alle 3 Monate ein Beurteilungsgespräch mit dem Azubi geführt wird. Ebenso nach der Probezeit, ZP oder AP1 und AP2. Zu Ausbildungsbeginn hättest du schon einen Beurteilungsbogen erhalten müssen, damit du weißt, was die Beurteilungskritierien sind. Ganz ehrlich? Dein Betrieb ist Mist. Sprich deine Ausbilderin drauf an, sonst passiert da gar nichts. Hoffe, deine restliche Ausbildung ist besser. Und wenn wir schon dabei sind: Lass dir den betrieblichen Ausbildungsplan zeigen, damit du weißt, was der Betrieb dir alles vermitteln musst. Viel Erfolg:)

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Guten Abend,

ehe ich dir auf deine Frage antworte, solltest du dir vorab überlegen, ob Fachlagerist überhaupt noch ein Beruf mit Zukunft ist. In 10 Jahren werden viele Berufe verschwinden. Die Roboter werden die Fachlageristen mehr oder weniger überflüssig machen. Ebenso trifft das auf Kassierer im Einzelhandel zu, zumindest bei den großen Ketten...

Nun zu deiner Frage: Fachlagerist ist oft (nicht immer) ein körperlich anspruchsvoller Job, weil du viel Schleppen musst. In einem Pharmakonzern wäre das beispielsweise nicht so, in anderen Betrieben schon. Die Tätigkeiten wie Lieferungen kontrollieren, Mängel dokumentieren, Waren fachgerecht einlagern und entnehmen. Bestellungen zusammenstellen etc. sind Inhalte, die man mit einem normalen Menschenverstand erlernen kann. Insofern brauchst du da keine Angst haben.

Was den schulischen Teil angeht: Wenn du die Grundrechenarten und Dreisatz beherrscht und ein durchschnittliches Lese- und Textverständnis hast, dann schaffst du auch die Ausbildung.

Viel Erfolg:)

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Nein, hat die JAV nicht, denn sie ist kein selbständiges Organ, das heißt, sie hat gegenüber dem Arbeitgeber keine Rechte. Die JAV ist "nur" ein Anhängsel des Betriebsrats, mehr nicht. Wenn also eine Abmahnung gegenüber einem Azubi ausgesprochen wird, muss der Betriebsrat vom Arbeitgeber informiert werden. Der Betriebsrat kann und sollte dann die JAV entsprechend informieren. Kann auch im BBiG (Berufsbildungsgesetz) nachgelesen werden.

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  • Keil, Joachim: Testtrainer für Ausbildungsplatzsuchende. München: Wilhelm Goldmann Verlag 2003

Mach dich aber mit deinem Berufsbild vertraut, denn nicht alle Themengebiete sind für alle Berufe gleichermaßen wichtig. Beispiel: Visuelles Denkvermögen ist für einen Mechatroniker sehr wichtig, für einen Bankkaufmann völlig unwichtig.

Wenn du wirklich in jeden Eignungstest scheiterst, solltest du professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Und damit meine ich nicht die Agentur für Arbeit....

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Guten Abend,

es gibt in Deutschland eine Mindestausbildungsvergütung, die von jedem Unternehmen gezahlt werden muss. Kann auf der Seite vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ermittelt werden. Falls es einen Tarifvertrag in deiner Branche gibt und der AG Mitglied im Arbeitgeberverband ist, dann muss er den Tariflohn zahlen (oder mehr). Ist er nicht Mitglied, dann darf er maximal 20% weniger zahlen als den Tariflohn.

Aber ich würde dir eher abraten, die Vergütung zu verhandeln, siehe bitte zu, dass du einen sehr guten Ausbildungsbetrieb findest. Das sind himmelweite Unterschiede. In schlechten Ausbildungsbetrieben lernst du nichts, in sehr guten Betrieben stehen die alle Wege danach offen. Sehr gut Arbeitgeber zahlen dir auch teure Weiterbildungen etc.

Gruß

Marc

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