Pro: Relativ leicht, eine Anstellung zu bekommen. Hauptsache raus aus der Arbeitslosigkeit. Wer keine besonderen Ansprüche stellt ist dort auch auf Dauer gut aufgehoben. Vielleicht wirst du ja auch an einen Betrieb und eine Tätigkeit vermittelt, die dir richtig gut gefällt und eine Übernahme möglich wäre. Als Übergangslösung, bis man was vernünftiges gefunden hat, allerdings eine gute Sache.

Contra: Keine zu hohen Erwartungen an den Verdienst stellen. Eventuell hast du häufig wechselnde Tätigkeiten, Schichtarbeit, weite Fahrstrecken und kannst dir nicht aussuchen, WAS du zu tun hast. Leiharbeiter sind meist die ersten, die wieder gehen müssen wenn es einer Firma nicht gut geht oder der Bedarf kurzfristig sinkt.

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Man geht davon aus, das ein Veranstaltungsgelände so und so viele m² hat und wie viele Leute sich in etwa pro m² dort aufhalten können. Dann wird geguckt, wie ausgelastet die Fläche ist. Dazu wird ein Faktor gerechnet, wie viele Personen im Schnitt pro Stunde kommen und auch wieder gehen. Daraus lässt sich eine Formel erstellen, die dann die Besucheranzahl in etwa angibt. Ob es dann z.B. genau 3573 sind oder errechnet 3800 sind ist weniger wichtig.

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Unbedingt eines beachten: Er kommt von einer vielleicht anstrengenden Dienstreise zurück, hat nen Flug und somit nen langen Tag hinter sich und ist reif fürs Bett. Fahre also nicht zu große Geschütze auf, das wird für ihn vielleicht sonst "too mouch". Hebe dir eine eventuell "besondere Überraschung" für den nächsten Tag auf und mach fürs Wiedersehen was kleines, gemütliches. Mach dich hübsch, koche ihm sein Lieblingsessen und verwöhne ihn danach mit Wiedersehens-Se.x. Mehr würde ich nicht wollen als Mann.

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Nein, es ist grundsätzlich nicht verboten. Man darf keinen RR so abspielen, das er für andere hörbar ist, wenn er indiziert oder verboten wurde weil Straftatbestände wie Beleidigung, Volksverhetzung, 86a usw... erfüllt wurden. Es gibt genug legalen RR den du auch öffentlich hören darfst.

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Klar, das geht auch. Aber bedenke, das es beim Auftauen dann am Brot kleben wird. Aber wenn dich das nicht stört, gehts zur Not auch in der Papiertüte.

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Mischgetränke sind ab 18, sobald Schnaps drin ist. Es geht nicht um die %-Werte, sondern welchen Ursprung der Alkohol hat. Smirnoff Ice ist definitiv ab 18 da Wodka enthalten ist.

Desperados enthält KEIN Tequila. Wenn du nochmal genau liest, steht da "Tequila FLAVOURED Beer" - Es ist mit Aromastoffen aus dem Tequila angereichert, nicht mit dessen Alkohol.

Ausserdem spielt es keine Rolle, ob du das in Bayern, Hessen, Berlin oder sonst wo kaufst. Dieses Gesetz gilt bundesweit.

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Ganz einfach: Je wohlhabender ein Land ist, umso teurer sind dort die Produkte. Aus dem selben Grund gibt es z.B. bei Autos sogenannte "Re-Importe". Das sind Autos, die ins Ausland verkauft wurden und dann wieder nach Deutschland zurückverkauft werden. So kann ein und das selbe Auto teilsweise einige tausend Euro weniger kosten. Eigentlich verrückt.

Es gibt auch noch die Mehrwertsteuer oder auch Luxussteuern, die in den jeweiligen Ländern zu unterschiedlichen Preisen führen.

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Es gibt in der Apotheke auch Mittel um das selbst zu entfernen. Beim Hühnerauge ist so eine Art Dorn eingewachsen. die Haut drumherum wird Stück für Stück aufgelöst, abgeschabt und wenn der Dorn greifbar ist, herausgezogen. Tut aber nicht weh.

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NEIN! Egal ob ein Grill Gas, Kohle oder Elektrobetrieben ist, ein Grill darf NUR im Freien verwendet werden. Auch beim Elektrogrill besteht Brand- und Saufstoffmagelgefahr!!!

Zusammenbauen, Wasser in die Auffangschale (ca. 1-1,5 Liter) und dann einstecken. Wenn das Wasser verdunstet ist, auf keinen Fall im laufenden Betrieb nachschütten, akute Brandgefahr! Heizspirale vorher abnehmen und dann nachfüllen.

Hab schon live erlebt wie so ein Elektrogrill eine 2m Stichflamme entfacht hat!

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Ja die Eier sind dort drin. Und das hat auch nichts mit mangelnder Hygiene zu tun. Fliegeneier sind ÜBERALL enthalten. Auch im Fleisch, das man beim Metzger kauft. Eier, Bakterien und Pilzsporen sind allgegenwärtig in der Luft und lassen sich auch durch größte Hygiene nicht vermeiden.

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Das kann man auf ebay gar nicht nachsehen ob ein Käufer tatsächlich schon bezahlt hat. Auf das Icon "Artikel bezahlt" würde ich mich nämlich nicht verlassen. Wer weiß, ob das stimmt.

Die einzig sichere Möglichkeit ist der Kontoauszug bzw. Onlinebanking wo du das sehen kannst.

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Hassgesang an sich ist nicht "verboten", das hat bisher nur eine einzige Band geschafft, nämlich "Landser". Ob diese CD von der du sprichst auf dem Index steht (=/= Verbot; das ist was anderes! s.u.) weiß ich zwar nicht, aber was das Forum angeht: Wenn es gegen die Forenregeln bzw. das "Hausrecht" verstößt, spielt es keine Rolle ob indiziert oder frei zugänglich.

Indizierung: Medienträger sind nicht mehr frei zugänglich für Minderjährige. Es besteht ein Werbeverbot und der offene Verkauf. Ein Verkauf "unterm Ladentisch" an Erwachsene ist jedoch weiterhin legal.

Beschlagnahme: Stehen Medienträger unter "Beschlagnahmebeschluss" dann sind sie verboten und werden einem weggenommen. Es besteht generelles Verkaufsverbot.

Das ist ein großer Unterschied!

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