Ich glaube nicht, dass sie es rumerzählt hat. Hätte ja furchtbare Konsequenzen gehabt. So etwas behält man lieber für sich.

Keine hat es getan sie waren ........

Sie waren zu intelligent um in die böse Falle zu tappen. :-)

Keine hätte die "falsche Wahl" überlebt, das verstand Mohammed (Avi) kein Spaß.

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Schule behandelt mich sehr ungerecht und stellt Regeln auf, die es nicht gibt. Ich weiß nicht mehr weiter..?

Ich gehe auf ein Gymnasium in Baden-Württemberg und habe seit Ende letzten Jahres begonnen, eine Maske in der Schule zu tragen. Anfangs bemerkte ich seitens der Lehrkräfte kein Problem mit meiner Maske, doch nach wenigen Wochen wurde ich von meiner Klassenlehrerin bei Seite genommen und darüber „aufgeklärt“, dass ich die Maske im Schulgelände nicht trägen darf. Sie fragte mich, ob ich die Maske aus gesundheitlichen Gründen trage und sie sagte, wenn ich kein Attest vorweisen kann, so muss ich die Maske auf der Stelle abnehmen. Ich weigerte mich. Verwundert hab ich sie dann gefragt, warum andere (unter anderem auch Lehrer) aus der Schule eine Maske tragen dürfen ohne Attest oder weiteres. Ich nannte ihr explizit sogar einen Jungen, der immer mit schwarzer Maske auftaucht. Ihr Antwort war darauf „Ehhhhhmm... Ja, also mit dem muss ich noch reden.“

Ich sagte ihr, ich könnte die Maske nicht einfach abnehmen und fürs Erste ließ sie mich die Maske für diesen Tag tragen. In den nächsten Wochen wurde weiter ein Attest von mir verlangt. Ich informierte mich bei meinen Ärzten, diese jedoch teilten mir mit, dass sie mir kein Attest ausstellen können, da keine Krankheit bei mir vorliegt. Auf Anfrage meiner Lehrerin gab es ein Gespräch mit meiner Mutter, sie beide schmähten mich dafür, dass ich mich so bedecke und jetzt noch eine Maske tragen will. Die Klassenlehrerin riet meiner Mutter, dass ich mich anpassen sollte. Also war mir unklar wie ich jetzt vorgehen soll, zum einen wurde von mir verlangt, dass ich zur Schule komme ohne Maske und zum anderen wurde mir gesagt ich solle nicht mit Maske kommen. Ich blieb mehrfach zu Hause und dieser ganze Stress belastete mich sehr. Ich ging wieder zur Schule, bis ich aufgrund gesundheitlicher Gründe mich entlassen ließ und daraufhin zu Hause blieb. Die Schule übte in dieser Zeit viel Druck auf mir aus. Sie verlangten nun auch noch ein Attest für jeden Tag, an dem ich in der Schule fehle. Als wir meinen Ärzten davon berichteten, wurde zu und gesagt, dass für das Fehlen aus gesundheitlichen Gründen kein Attest nötig sei, doch die Schule war anderer Meinung.

Nach den Osterferien blieb ich zu Hause und machte einen Termin mit der Direktorin aus. Sie meinte zu mir, dass es soeben Gesetz sei, keine Maske im Unterricht tragen zu müssen. Ich erklärte ihr, dass es doch meine freie Entscheidung ist und sie meinte mich zu verstehen, also gab sie mir zwei Tage Bedenkzeit und forderte mich auf, am dritten Tag ohne Maske zu kommen. Ich wollte Probleme vermeiden und ging wieder mit Maske in die Schule. Bei einem erneuten Termin mit der Direktorin wurde mir vorgeworfen, dass ich sie betrogen habe und dass es nicht geht, dass ich hier mit Maske auftauche. Also musste ich den Unterricht verlassen und ging nach Hause. Ich trat in Kontakt mit verschiedenen Ärzten, und mir wurde mitgeteilt, dass ich in der Schule eine Maske auch ohne Attest tragen darf. Zusätzlich hatte ich einen Termin bei einer Psychologin und ich schilderte ihr meinen Fall. Ich erwähnte auch, dass ich auf der Seite des Regierungspräsidiums Karlsruhe sah, dass kein Maskenverbot an Schulen gilt. Die Psychologin verstand meine Situation und schlug einen sofortigen Schulwechsel vor. Ich ging also wieder in die Schule und wurde aus dem Unterricht geholt und ins Sekretariat geschickt. Ich erzählte meiner Direktorin, dass auf der Seite des Regierungspräsidiums und auf der Seite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Bad-Württemberg angegeben ist, dass kein Maskenverbot in der Schule gilt. Auch erwähnte ich, dass ich Ärzte erreichte und bei einer Psychologin war. Sie meinte aber, dass ein Verbot gilt, weil sie es besser weiß.

Dann sagte sie mir, ich habe zwei Tage Zeit, eine andere Schule zu finden. Wenn ich keine andere Schule finde, so meinte sie, muss ich in der nächsten Woche ohne Maske kommen, sonst informiert sie das Jugendamt und meinen Eltern wird eine hohe Geldstrafe auferlegt. Hierbei muss ich erwähnen, dass ich zum Halbjahr unbedingt wechseln wollte und sogar mit einer Schulberaterin darüber sprach, nur redete meine Klassenlehrerin diese Idee meinen Eltern aus.

Wie kann ich vorangehen?

Weiß jemand, wie das Gesetz zu so einem Fall steht? Was ist die Lösung?

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Dazu ist kein Gesetz nötig, dazu genügt die Hausordnung.

Als Hausbesitzer bestimme immer noch ich allein, wer und wie sich jemand in meinem Haus benimmt. Als Hausbesitzer kann ich jederzeit eine "Maskierung" in meinem Haus verbieten.

Hausbesitzer ist im Fall Schule das Bundesland.

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Medien sollte "soetwas" weder verbergen noch berichten.

Medien sollte mit der Tat in Zusammenhang stehende Fakten berichten.

Der Deutsche Presserat hat (zum Schutz der Muslime/Migranten) entschlossen die Herkunft/Religion eines Täters nicht zu berichten, da sie mit der Tat absolut nicht in Zusammenhang steht.

So wurde auch hier nicht berichtet, dass der Mörder ein Muslim war:

Tödliche Messerattacke an Schule in Lünen 16-Jähriger zu sechs Jahren Jugendhaft verurteilt

Weil er einen Mitschüler in Lünen erstach, muss ein 16-Jähriger für sechs Jahre in Jugendhaft. Das Landgericht Dortmund verurteilte den Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge - nicht wegen Mordes.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/luenen-toedliche-messerattacke-an-schule-sechs-jahre-jugendhaft-a-1236507.html

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Ich folge allein Gott. Ansichten von Menschen interessieren micht nicht.

Gott weiss es besser.

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Oder auch das Frauen verpflichtet sind zum Kopftuch tragen obwohl im Islam steht das es die Entscheidung der Frau ist.

Das musst du Muslime fragen, die das ständig behaupten.

Nur darum sind wir der Ansicht.

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Wenn du Deutscher mit Migrationshintergrund bist, dann hast du irgendwann, die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt, und sie wurde dir gewährt. Warum soll dann etwas anderes in deinem Pass stehen? Im Pass steht deine Identiät, und nicht deine Familiengeschichte. Deine Staatsangehörigkeit ist deutsch, und sonst nichts.

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Nein, bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe...

In allen zivilisierten Staaten ist die Todesstrafe abgewchafft.

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Ich kenne keine Nachrichten in Deutschland die Lügen verbreiten.

Solltest du eine finden, so kannst du es dem "Presserat" melden.

Im Moment fällt mir nur einer auf, der Lügen verbreitet, das bist du.

Die Meldung der BILD ist nicht zu beanstanden.

Deutschland: Schüler konvertieren aus Angst zum Islam

https://kath.net/news/84422

.....

Angst vor Konsequenzen: Schüler konvertieren zum Islam

Exxpress

https://exxpress.at › angst-vor-konsequenzen-schueler-ko...

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Aus Angst vor Mobbing: Immer mehr christliche Schüler ...

Apollo News

https://apollo-news.net › aus-angst-vor-mobbing-immer-...

.....

Schüler konvertieren aus Angst zum Islam

X · niusde_

.....

Immer mehr christliche Schüler konvertieren aus Angst ...

X · drumheadberlin

20+ „Gefällt mir“-Angaben · vor 1 Woche

.....

BRD aktuell: Schüler konvertieren aus Angst zum Islam

Deutsche Stimme

https://deutsche-stimme.de › brd-aktuell-schueler-konver...

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Man hätte um sämtliche Teilnehmer eine Polizeikette bilden, und alles zur Abschiebung festnehmen sollen. Derartige Wesen haben in Deutschland nichts zu suchen.

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Die Frage ist unsinnig, sie stelltt sich nicht weil unsere Verfassung das verbietet.

Die Gesellschaftform ist als freiheitliche Demokratie unveränderbar festgeschrieben. Auch das Regierungs- Staatsoberhaupt wird durch unsere Verfassung festgelegt. Ein orientalischer Kalif ist in ihr nicht vorgesehen.

Der Versuch einen Kalifen zu installieren wäre Hochverrat gegen den Bund und wird mit bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.

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Das ist unmöglich, da unsere Verfassung eine Änderung der freiheitlich, demokratischen Ordnung als Hochverrat unter Strafe stellt.

Strafgesetzbuch (StGB)§ 82 Hochverrat gegen ein Land

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1.

das Gebiet eines Landes ganz oder zum Teil einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einzuverleiben oder einen Teil eines Landes von diesem abzutrennen oder

2.

die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

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ich wurde schon von einigen Brüdern eingeladen in die Partei einzutreten dennoch fehlt mir das Wissen.

Ich hoffe du weisst, dass das keine Partei ist, sondern eine terroristische Organisation, die in Deutschland verboten ist.

Da kannst du dich gleich beim Verfassungsschutz zur Abschiebung anmelden.

Solche verfassungsfeindliche Äußerungen würde ich an deiner Stelle unterlassen, sonst bekommst du demnächst Besuch von der Staatsanwaktschaft.

Wenn du dich einer Terrororganisation anschliessen willst, dann solltest du das nicht veröffentlichen.

Eine islamische Partei gibt es in Deutschland nicht, und wird es in Deutschland nie geben, da der Islam schon allein gegen Artikel 1 unserer Verfassung verstößt.

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Zum Glück in der Schule verboten.

Auch die jüngste gerichtliche Entscheidung in Hamburg zur Vollverschleierung einer Schülerin wurde im Gesetzentwurf berücksichtigt. „Wir stellen in unserem Gesetz klar, dass Schülerinnen und Schüler durch Verhalten oder Kleidung die Kommunikation mit allen Beteiligten nicht erschweren dürfen. Das Tragen von Burka und Niqab ist damit – wie zuvor auch – in unseren Schulen nicht zulässig“, erläuterte Hubig und ergänzte: „Das Tragen eines Kopftuchs bleibt davon selbstverständlich unberührt.“

https://bm.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/ministerrat-beschliesst-aenderung-des-schulgesetzes-staerkung-der-rechte-von-schuelerinnen-und-schuelern-digitales-lernen-und-globale-nachhaltigkeitsziele-fest-verankert

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nciht gut

Eine islamische Parei wird es in Deutschland nicht geben, da sie mit der Verfassung nicht vereinbar ist.

Die meisten Regeln und Ziele im Islam sind verfassungswidrig, verstossen schon gegen Artikel 1 unserer Verfassung.

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Anscheinend ist dir der Unterschied zwischen 2024 und 1618 nicht bekannt.

2024 ist heute und 1618 ist über 400 Jahre her.

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