Unangebracht ist vor allem rohe und sinnlose Gewalt! Du hättest zurück schlagen sollen. Eine Frau ist nichts besseres. Was willst du denn mit einer gewalttätigen Freundin?

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Oh man! Der Charakter ist immer wichtiger als der Körper. Möchtest du, dass dich dein Freund wegen deiner Hupen oder wegen deinem Wesen liebt? Genau!

Es ist im Jahr 2017 völlig normal, dass 12 jährige körperlich schon sehr reif sind. Meine Güte aber auch - ne 12 jährige mit 70a - Weltwunder. Versuch klar zu kommen.

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Das gibt es leider in jeder Klasse. Meistens sind diese unterentwickelten Vollid**ten nicht wirklich rechts, sondern wollen mit sowas nur möglichst "cool" rüber kommen.

Offenbar haben sie noch nie ein Krematorium oder ein KZ von innen gesehen. Ich habe solche Figuren schon zu meiner Zeit tief verabscheut.

Die Schulleitung macht dagegen nichts. Sie ist immer (!) nur um den angeblich so guten Ruf ihrer Schule bemüht. Schulleitungen sind ein Haufen unneutraler Figuren, die gar nichts können.

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Vodafone darf wie alle anderen Telekommunikationsunternehmen nur deinen Anschluss sperren, wenn du mit mindestens 75 € in Verzug bist ( § 45k TKG ) .

Vodafone muss dich mindestens 2 Wochen vor der Sperre auf eben diese hinweisen, dann das du Betrag xy schuldest, wie du diesen zahlen kannst und du Rechtsschutz vor Gericht suchen kannst. Zahlst du innerhalb dieser 2 Wochen, dann darf natürlich nicht gesperrt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45k.html

Das Problem ist, dass zwar viele Unternehmen den § 45k TKG in ihren AGB stehen haben, sich aber selten daran halten. Und:  sperren die unrechtmäßig, dann scheitern oft Einstweilige Anordnungen vor Gericht.

Denn hierzu musst du 1.)  im Recht sein ( bist du ) und 2.)  muss das Gericht von der Dringlichkeit der Anordnung überzeugt sein. Daran scheitert es trotz Gesetzesverstoß gegen § 45k TKG oft, da Internet ja kein Strom ist und es Alternativen ( Prepaid ) gäbe. So die Gerichte.  :/

Wenn dich dich zu Unrecht sperren, würde ich gar nichts an die zahlen. Das ist dann dein Druckmittel.

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Ganz links. Das kratzt die Post wenig. Von sowas darf sie eine Beförderung sowieso nicht abhängig machen. Egal was in ihren AGB steht. Denn das wäre eine unangemessene Benachteiligung. 

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