Andere

Genesis!

Kompositorisch und live allen anderen überlegen.

Jedes Album ist anders, und doch immer als typisch Genesis erkennbar.

Alle Bandmitglieder sind Komponisten und auch als Solisten mehr oder weniger bekannt und erfolgreich, es wurde nur das Beste von allen für die Band übernommen. Es gibt nicht ein oder zwei, die die Hauptverantwortlichen sind, es ist eine richtige Band. Die Musik wurde als Band ausgearbeitet.

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Vielleicht sind die Menschen in Deutschland gar nicht so sehr gegen Feuerwerk, wie es uns die Medien vorgaukeln. Die Gegner schreien halt nur ununterbrochen extrem laut.

Röder hat angedeutet, daß da bald eine Studie veröffentlicht wird zu dem Thema, die für so manchen Gegner überraschende Ergebnisse erwarten lässt.

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1. September 1974 (Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Sprengstoffgesetzes, 16. Juli 1974, Artikel 1)

Klasse II:

  • Änderung des Überlassungsverbotes auf 1. November bis 26. Dezember 

2 Jahre später auf 01.11. bis 27/28.12

Aber erst 1987:

1. Januar 1987 (Dritte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, 26. November 1986, Artikel 1)

Klasse II:

  • Änderung des Überlassungsverbotes auf 1. Januar bis 27./28. Dezember

Die ersten Einschränkungen in den 1970ern waren vor meiner Zeit. Aber 1987? Daran erinnere ich mich, und dennoch hätte ich einige Jahre später fest behauptet es wäre so gewesen wie heute. Wir haben vor dem 27/28.12 keine Kl.II bekommen. Aber es scheint wohl so, daß es Januar bis Oktober einschließlich nicht verboten war. Das erlaubte Überlassen ab dem 2. Jan. hat wohl nur kaum jemand in Anspruch genommen, es fiel nicht auf. Die meisten Leute hat das nicht interessiert, wahrscheinlich wussten das die meisten auch nicht. Ich habe mal gehört, daß die ersten Einschränkungen ab November deshalb eingeführt wurden, um die Vorweihnachtszeit zu beruhigen. Früher war es, wie viel später noch in anderen Ländern, auch üblich zu Weihnachten Feuerwerk abzubrennen. Vor 1987 war ich auch zu jung, als daß ich mich unter dem Jahr mit der Beschaffung von Fwk. befasst habe. Und wenn dann der erste Tag wieder der 27./28.12 ist, dann ist es mir im Nachhinein nicht auffgefallen, daß es auch noch Jan. bis Okt. nicht verboten war.

Ist diese Änderung 1987 nun ein Mysterium, oder haben sich viele, neben mir, einfach täuschen lassen?

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Hallo

Lagern bedeutet offiziell, im nicht umgangssprachlichen Bereich, das Lagern im ausschließlich gewerblichen Bereich. Siehe dazu die Antwort von ReinhardK. Du möchtest aber nichtgewerblich "lagern", dann nennt es sich "Aufbewahren", und das ist selbstverständlich auch möglich, kommt halt auf die Menge an, und wo. Daß Du Aufbewahren meinst und nicht Lagern, sollte eigentlich gleich jedem klar sein. Und dazu gibt es eine Tabelle:

http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/BJNR021890977BJNE001904377.html

Es stellt sich dann noch die Frage, wie man die NEM berechnet, es steht ja noch nicht auf allen Artikeln, und was ein unbewohnter Raum ist. Ich habe nachgefragt Es ist nicht 100%ig klar definiert.

Viele Grüße

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