Moin Meister, hab in letzter zeit ähnliche probleme. bei mir lag es an vermehrten rissen im intim beriech. mein gynekologe hat mir da sehr weiter geholfen.

LG deine larha

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Wie stark wirkt sich eine Preisänderung auf die Nachfrage aus - Ist das was ich bisher gesammelt habe noch ferner zu ergänzen oder sind einige Punkte falsch?

Dies ist ein Punkt den wir für die Wirtschaftsklausur morgen können müssen.

Ich habe das bis jetzt so aufgefasst:

Die Stärke der Folgen für die Nachfrage bei Preisänderung, lässt sich mithilfe der jeweiligen Nachfrageelastizität berechnen. (Formel müssen wir nicht können)

Wenn die Nachfrage eines Gutes preiselastisch(Wert>=1) ist, daher entsprechend viele Substitutionsgüter vorhanden sind, dann wirkt die Preisänderung sich ebenso auf die Nachfrage aus. Prozentuelle Veränderung des Preises führt die selbe oder eine höhere prozentuelle Veränderung der Nachfrage mit sich. Luxusgüter sind ein Beispiel für preiselastische Güter.

Wenn der Preis erhöht wird, werden die Nachfrager zu einem günstigeren Substitutionsgut ausweichen oder den Konsum einstellen/beschränken. Dadurch sinkt die Nachfrage des Gutes.

Umgekehrt ist dies bei preisunelastischen(Wert<1) Nachfragen eines Gutes. Da hat die Preisänderung eine sehr geringe Veränderung der Nachfrage mit sich, welcher sich dadurch erhöht. Bei Preisunelastischen Gütern handelt es sich um ein essentielles Gut, wie zum Beispiel Lebensmittel im Allgemeinen oder Arztbesuche.

Sucht oder Abhängigkeit eines Individuellen kann ein preiselastisches Gut zu einem preisunelastischen Gut für sich machen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Zigarettenindustrie.

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Die Punkte sind alle richtig und plausibel.
Für die genauere Anwendung ist es allerdings immer hilfreich sich die Angebots und Nachfragekurve zu Gemüte zu ziehen.
Im allgemeinen gilt:
Ist die Nachfragekurve eher senkrecht handelt es sich um eine elastische Nachfrage (siehe Veränderung des Preises auf Y-Achse hat starke Veränderung der Menge auf der X Achse zur Folge)
Ist die Nachfragekurve hingegen eher waagerecht ist die Nachfrage unelastisch (Veränderung des Preises zieht nur geringfügige Veänderung der Menge mit sich)

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Hallo, meine Stiefmutter demütigt mich und schlägt mich (w,14). Ich kann nicht mehr, was soll ich tun?

Hallo, hier ist meine traurige Geschichte. Bitte entschuldigt wenn ich etwas ungeordnet schreibe, aber ich bin sehr sehr traurig und habe viel geweint.

Meine Mutter ist gestorben als ich 3 Jahre alt war (Krebs). Mein Vater hat wieder geheiratet und nun begann für mich die Hölle. Meine Stiefmutter verachtet mich und hatte nie ein nettes Wort für mich übrig. Elterliche Liebe oder Zuneigung habe ich nie erfahren. Mein Vater ignoriert mich und redet kaum mit mir. Ich weiß. dass ich ein unerwünschtes Kind war.

Nun ist folgendes vorgefallen: Meine Stiefmutter hat mich in meinem Zimmer beim mastubieren erwischt. Sie hat fürchterlich geschrien das ich verwahrlost sei und mich mehrfach geohrfeigt. Dann hat sie mir mein Handy weggenommen. Zum Glück habe ich noch einen alten laptop mit dem ich ins internet kann.

Ich würde noch nie geschlagen und nun ist die Welt für mich zusammengebrochen. Ich möchte nur noch von zuhause weg. Ich habe eine Schwester (24) die mit ihrem Freund (etwa35) in Österreich lebt. Sie haben bereits ein eigenes großes Haus. Sie modelt und er macht irgentwas mit Aktien (ich glaube broker), Ich habe ihr gemailt und sie hat zurückgeschrieben, dass sie mit ihrem Freund gesprochen hätte und sie mich aufnehmen würden und ich bei ihnen bleiben könnte. Ich würde auch ein eigenes kleines Zimmer bekommen.

Ich möchte hier von zuhause nur noch weg. Ich würde zwar alle meine Freundinnen verlieren und müsste eine ander Schule besuchen aber vielleicht hätte ich die Chance auf eine glückliche Kindheit. Mehr möchte ich doch gar nicht.

Kann sie mich vielleicht adoptieren oder so? Ich will auf keinen Fall in ein Heim.

Ich bin total verzweifelt, bitte heflt mir. Anna

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Theoretisch ja, wenn  deine Schwester dich adoptieren würde und du geltend machen kannst, dass deine Stiefmutter dich schlecht behandelt ist das möglich. Wende dich am besten ins Jugendamt.

LG

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