bei 100 sicherlich nicht mehr. Der Fahrtwind verhindert das. Ab wann kannst Du selbst abschätzen...
Das kommt auf das pers. Verhältnis an. Im Kegelclub sagt man wohl "Eure", vor dem Bundestag eher "Ihre"
Einstellung nach § 170 II StPO
Die Staatsanwaltschaft muss das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO einstellen, wenn kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Dieser kann entweder aus tatsächlichen Gründen oder aus rechtlichen Gründen fehlen: Tatsächliche Gründe:
Mangel an Beweisen
Täter nicht ermittelt
Rechtliche Gründe:
Kein Straftatbestand wurde erfüllt
Straftatbestand ist gerechtfertigt oder entschuldigt
Verfahrenshindernisse (Fehlen des erforderlichen Strafantrags, Verjährung, Fehlen des besonderen öffentlichen Interesses)
Hast Du Dein Radio, bzw die Box, über Zündung oder über Batteriestrom angeschlossen?
Denke mal, Du musst in Deinen Grafikeinstellungen die Bildschirmauflösung anpassen. Auch grafiktreiberupdate machen
meinst Du als Eistellungsvoraussetzung, oder das Studium bei der BW?
Wenn Sternenlicht durch verschiedene Luftschichten gebrochen wird, ( versch. Themperatur, Dichte oder Luftfeuchtigkeit) kann es durchaus blinken oder die Farbe ändern.
Das sollte zumindest so sein, nicht wahr?
Ich bin schon mal in Antalya ausgestiegen, mein Koffer war allerdings in Athen. Glaub mir, war nicht lustig....
Das Kochfeld wird normalerweise über den Herd angeschlossen, dieser wieder an der Starkstromdose. Normal geschieht das über eine Steckverbindung. Allerdings sind die nicht immer kompatibel.Ein Elektriker kann Dir mehr sagen.