Einstellung nach § 170 II StPO

Die Staatsanwaltschaft muss das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO einstellen, wenn kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Dieser kann entweder aus tatsächlichen Gründen oder aus rechtlichen Gründen fehlen: Tatsächliche Gründe:

Mangel an Beweisen
Täter nicht ermittelt

Rechtliche Gründe:

Kein Straftatbestand wurde erfüllt
Straftatbestand ist gerechtfertigt oder entschuldigt
Verfahrenshindernisse (Fehlen des erforderlichen Strafantrags, Verjährung, Fehlen des besonderen öffentlichen Interesses)
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Hast Du Dein Radio, bzw die Box, über Zündung oder über Batteriestrom angeschlossen?

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Denke mal, Du musst in Deinen Grafikeinstellungen die Bildschirmauflösung anpassen. Auch grafiktreiberupdate machen

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Wenn Sternenlicht durch verschiedene Luftschichten gebrochen wird, ( versch. Themperatur, Dichte oder Luftfeuchtigkeit) kann es durchaus blinken oder die Farbe ändern.

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Das Kochfeld wird normalerweise über den Herd angeschlossen, dieser wieder an der Starkstromdose. Normal geschieht das über eine Steckverbindung. Allerdings sind die nicht immer kompatibel.Ein Elektriker kann Dir mehr sagen.

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