Jain, du kannst deinen Vertrag runterschrauben, aber nicht auf eine beliebige Summe. Du kannst bestimmte Serviceleistungen (z. B. Internetflat, Smsflat, Telefonflat etc.) deabonnieren. Dadurch wird deine Rechnung um den Betrag dieser Leistungen verringert. Wenn du dieses vorhast, solltest du aber alles auf einmal deaktivieren und nicht nacheinander, da Vodafone dir dafür eine Downgrade Gebühr von 40 € (einmalig) berechnet.

Am Telefon wurde mir damals gesagt, dass die Gesamtechnung einfach auf 40 € angehoben wird (ich musste damals 35 € im Monat bezahlen), darum dachte ich mir: Warum nicht? Naja am Monatsende kamen die dicken 40 € mehr... Vodafone ist der schlimmste und Kundeneunfreundlichste Anbieter den es gibt und ich kenn bisher (persönliche Meinung) niemanden, der mit der Leistung von denen zufrieden ist.

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Du musst dir überlegen, welche Aufwendungen und Erträge kann ich dem betrieblichen Ziel zuordnen und welche nicht? Wenn du eine Möbelfabrik hast und einen Gewinn aus einem Aktiengeschäft machst, dann steigt der Gewinn deiner Firma. Jedoch hat dieser Gewinn nichts mit dem zu tun, was deine Firma produziert. Wenn du dir als Geschäftsführer eine Wohnung mietest, und diese über das Firmenkonto bezhalst, ist das ein Aufwand. Der Aufwand hat aber nichts mit dem betrieblichen Produktionsvorgang zu tun.

Vereinfacht kann man sagen, dass alle Aufwendungen und Erträge, die du in den Rechnungskreis II überträgst etwas mit den Kostenstellen Produktion, Lager, Beschaffung, Verwaltung und Vertrieb zu tun haben müssen. Jedoch gibt es noch einen wichtigen weiteren Punkt: Die Kosten müssen periodengerecht sein. Steuernachzahlungen sind ein Aufwand, aber nicht vorhersehbar und daher als Kosten ungeeignet. Nur Aufwendungen die vorhersehbar und immer wieder in gleicher Höhe anfallen, also periodengerecht sind, sind Kosten und in den RK II zu übernehmen.

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Ich würde mir an deiner Stelle alle gänigen Buchungssätze merken:

Wir kaufen etwas (z. B. T.A.M 1000 € und Vorsteuer 190 € an Verbindlichkeiten 810 €)

Wenn wir etwas kaufen, wir in der Regel immer ein Bestandskonto angesprochen. Außnahmen sind Just-in-Time Buchungen, also wenn die erworbene Ware direkt verarbeitet wird und der Erwerb von Dienstleistungen (z. B. die Reperatur einer Tür). Bei den beiden letzteren wird das Bestandskonto durch ein Aufwandskonto ersetzt.

Wir verkaufen produzierte Ware (z. B. Forderungen 1000 € an Umsatzsteuer 190 € an Umsatzerlöse 810 €)

Wenn wir etwas verkaufen, schreiben wir immer zu erst eine Rechnung, darumen werden unsere Forderungen im Soll mehr. Beim Verkauf wird Umsatzsteuer fällig. den Erlös buchst du entweder auf Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse oder auf Umsatzerlöse für Handelsware. Zweiteres gilt nur wenn wir Ware einkaufen um sie direkt weiterzuverkaufen.

Mit diesem Grundgerüst kannst du schonmal die meisten Buchungen bearbeiten. Darüber hinaus solltest du dir noch Privatentnahmen, Personalbuchungen und Nachlässe bzw. Rabatte angucken. Wenn du dazu nichts findest schreib ich dir zu denen noch ein Beispiel auf. Rückstellungen sind u. U. auch noch wichtig, werden bei Journalbuchungen aber nicht dran kommen, da uns hierfür niemand eine Rechnung schreibt.

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Jaa stimmt.... Und anders gefragt, manche Menschen sterben ja nach einem Unfall, heißt das dann das wenn ein Leichenwagen einen Unfall hat der Tote wieder lebt??

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Casper - Kontrolle/Schlaf ... Ist aber etwas anspruchsvoller 

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