Hallo,

ihr habt euch doch den Grundriss mit einem Architekten, so hoffe ich doch, überlegt.

Also wisst ihr ja, wieviel Platz für welche Nutzung zur Verfügung steht. Wenn ihr also keinen 70 m² Koch-Ess-Wohnbereich im EG habt, wie mittlerweile viele Neubauten, dann kann das doch passen.

Ein "klassisches" Raumprogramm mit 130 m² und 3 Schlafzimmern kann ja wie folgt ausssehen:

EG:

Küche: 10 m²

Essen: 18 m²

Wohnen: 20 m²

WC: 2 m²

Flur/Garderobe EG: 10m²

HWR: 15 m²

OG:

Flur: 5 m²

Bad: 8 m²

Schlafen: 18 m²

Kind 1: 12 m²

Kind 2: 12 m²

Daran sieht man, dass das schon klappt, natürlich kein "raumverschwenderischer" Luxus ist und ohne Keller durchaus natürlich wenige Reserven beinhaltet. Gerade ein Büro kann man gut in den Keller verfrachten, wenn man es mal braucht. Lagermöglichkeiten sind im Keller natürlich auch qualitativ besser, als in der Garage oder im Schuppen.

Ihr werdet euch das aber preislich schon gut überlegt haben. Je nach notwendiger Gründungsart und Grundstückspreisen ist ein Keller zwar gar nicht mehr so viel teurer und erhöht den Wert des Hauses m.E.n. um mehr als diesen Mehrpreis. Aber so lange ihr drin wohnt, glücklich seit und euch nicht zu hoch verschulden müsst, dann lasst euch nicht reinreden.

Wichtiger als der zusätzliche Stauraum ist der gesunde Schlaf, wenn man sich von der Bank den Hals nicht zu eng schnüren lässt.

vg

C

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Liebe Community,

die Antwort auf meine Frage kam nun doch nicht aus dem Netz, sondern von freundlichen Dachdeckergesellen:

die Lösung sieht wie folgt aus:

- Aufdoppelung quer zu den bestehenden Sparren (Wärmebrückenreduzierung) mittels Kanthölzern mit einer Gesamtstärke von 100x60mm, jedoch als 60x60 + 40x60 direkt übereinander, da dies deutlich günstiger ist und ein paar andere Vorteile hat.

- Darunter feuchtevariable Dampfbremse

- dann senkrechte Lattung mit 30x50mm und entsprechender Klemmfilzdämmung

- dann zweilagig Gipskarton à 12,5mm.

Gesamtdämmstärke beträgt dann 120 + 100 + 30 = 250mm.

Gesamtmaterialaufwand bei unserem Dachgeschoss abzgl. Rabatte + 20% KfW = 850 €!!! Davon ist der KfW-bedingte Mehraufwand im Vergleich zur ENEV minimal.

U-Wert danach lt. Energieberater: 0,14

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Hallo,

dein Architekt bezieht sich auf § 2 Abs. 1 und Absatz 2 der GaStplVO in Niedersachsen.

(1) Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein.

(2) Vor Garagentoren und Schranken von Garagen sowie vor anderen, die freie Zufahrt zur Garage zeitweilig hindernden Anlagen, wie Tore von Einfriedungen, muß ein ausreichender Stauraum für wartende Kraftfahrzeuge vorhanden sein, wenn die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs dies erfordert.

Nr. 1: D.h. die 3 m sind als Mindestmaß gesetzlich normiert.

Nr. 2: über Absatz 2 können größere Abstände notwendig werden, wenn es die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs es erfordern.

Darüber entscheidet die Baugenehmigungsbehörde (Untere Bauaufsicht - UBA), die i.d.R. im Landratsamt oder bei kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung sitzt.

Diese wird evtl. die Straßenverkehrsbehörde im Zweifel mit einbeziehen.

Je nach Straßenbreite/Verkehrsaufkommen etc. werden dann meist die 5m gefordert.

--> Dies ist aber nicht als Zahl im Gesetz! Hier irrt der Architekt!

--> de fakto kann er aber Recht haben.

--> wenn du näher an die Straße möchtest, dann kannst du versuchen, dies hier mit dem geringen Verkehrsaufkommen zu begründen und z.B. die verpflichtende Anbringung einer automatischen Toröffnungsanlage mit Handsender anbieten.

Manchmal reicht das unserer UBA (arbeite bei einer Landkreisverwaltung) aus.

Entscheiden tut ab DEINE UBA vor Ort! Nicht du, nicht die Gemeinde, nicht dein Architekt!.

Hoffe, das hilft dir weiter.

Gruß

C

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