§153b/CZ5 Abs.3 StgB: Der Besitz, das Anschauen, erwerben, weitergeben, einführen von Mangas ab einem Alter von 20 Jahren unter Strafe verboten. (5-8 Jahre Lagerhaft)
Lebe Dein Leben und verwirkliche Dich selbst! Solange es Dir und keinem anderen Schadet und lass Dir von den anderen nicht in die Suppe spucken!! Ich würde mir da nicht so viele Gedanken machen. Oftmals sind andere "neidisch", wenn sie jemanden sehen, der sein "inneres Kind" noch nicht der Gesellschaft geopfert hat.