Ich würde Dir das mal so erklären.

Immer dann wenn Du bei deinem Geheimnis ein mulmiges Gefühl hast, weil irgendwas da nicht stimmt aber Du nicht genau weißt was es ist, dann solltest Du mit Deinen Eltern reden.

Immer dann wenn du genau weißt, dass Du etwas getan hast was ein paar unangenehme Konsequenzen hat, solltest Du auch mit Ihnen reden.

Immer dann wenn nur Dein Gefühlsleben mit etwas positivem betroffen ist, liegt es an Dir alleine ob Du das erzählen willst.

Deine Eltern werden Dir immer versuchen zu helfen, also solltest Du dann wenn Du hilfe brauchst weil etwas komisch ist oder weil Du Mist gemacht hast zu ihnen gehen. Deine Eltern sind schon länger auf diesem netten Planeten und wissen daher auch viel besser, wie sie Dir helfen können.

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Betörend Deiner Worte Klang allein mir fehlt der Sinn (insbesondere dafür dass sowas im Forum Recht auftaucht).

Also ich würde einen Sachverständigen damit beauftragen herauszufinden

a) warum ich im Laden so gefühlstaub war nicht zu merken, dass mein großer Zeh nicht in den Schuh passt

b) ob der schwer grinsende Verkäufer möglicherweise gemerkt hat, dass ich beim Anprobieren schmerzverzerrt das Gesicht verzogen habe

c) ob möglicherweise mein Zeh in der Zwischenzeit tüchtig gewachsen ist, was a) und b) ausschließen würde.

Von der Beantwortung dieser Fragen hängt rechtlich wirklich ganz viel ab.

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Sie können das theoretisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres machen, denn solange besteht das elterliche Sorgerecht.

Allerdings wird man Dir mit zunehmenden Alter auch ermöglichen müssen zunehmend mehr Verantwortung zu übernehmen.

Aber grundsätzlich ist nichts daran auszusetzen, dass Du weder auf gewaltverherrlichenden Inhalt noch auf Pornos kommst. Oops durch das P-Wort ist die Seite jetzt für ihn auch indiziert :D

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Klare Antwort: Kommt drauf an. Es handelt sich hier um einen Bewirtungsvertrag. Wie jeder Vertrag kommt dieser zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot, Annahme) vorliegen. Die Speisekarte wird man in diesem Fall als das Angebot bezeichnen. Steht dort drin, dass der Kinderteller nur für Kinder bis zum x. Lebensjahr ist, und Du bestellst einen solchen obwohl Du älter bist, dann gibt es keine zwei gleichlautenden Willenserklärungen, damit kein Vertrag und damit kann der Kellner sich weigern, Dir einen solchen Kinderteller zu bringen. Nicht sehr werbewirksam so eine Aktion aber rechtlich nicht zu beanstanden :)

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