Wird private Rentenversicherung auf gesetzliche angerechnet?
Hallo zusammen,
ich bin zwar noch lange nicht im Rentenalter, habe aber trotzdem eine Frage dazu.
2001 habe ich zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine private Rentenversicherung abgeschlossen, in die ich seit dem monatlich einzahle und dies auch noch einige Jahre vorhabe zu tun.
Bisher war ich immer im Glauben, dass man den späteren Ertrag aus der privaten Versicherung voll ausschöpfen kann. Sozusagen als Belohnung, dass man sich selbst noch um die Versorgung im Alter kümmert.
Gestern habe ich von einer Bekannten erfahren, die gerade jetzt ihre Rente bezieht und selbst auch privat vorgesorgt hat, dass diese Erträge mit dem gesetzlichen Rentenanspruch verrechnet werden. Leider konnte sie mir nicht genau erklären, wie das funktioniert. Fazit ist jedoch, dass ihr entweder bei der gesetzlichen Rente etwas gekürzt wurde oder bei der privaten.
Ist das tatsächlich so?
Es stellt sich mir die Frage, ob man das Geld dann nicht unter Umständen anders anlegt oder umwandelt.
LG Bessi2002 und Danke schon mal für Eure Antworten.
8 Antworten
Eine private Vorsorge, egal ob der Kauf einer Eigentumswohnung, eine private Rentenversicherung, einem hohem Sparkonto, eine Sammlung von Oldtimern, ein Goldschatz im Keller wird im Normalfall nie angerechnet.
Und jetzt kommt die Ausnahme: Wenn der Rentner unter die Bedürftigkeitsgrenze (Hartz IV) fällt und dementsprechend Hartz IV/Grundsicherung beantragt (weil er z.B. nur wenig in die Rentenversicherung eingezahlt hat) dann muss er seine private Vorsorge also seinen Goldschatz im Keller, sein Sparkonto, seine Sammlung von Oldtimern, seine private Rentenversicherung anrechnen lassen. Bei der Eigentumswohnung ist es: It depends. Wenn die nicht zu groß ist wird er nicht gezwungen die zu verkaufen.
Eine private Rentenversicherung wird mit der gesetzlichen Rente nicht verrechnet.Das ist Blödsinn.Eine private Vorsorge hat nichts mit der gesetzlichen Rente zu tun.Wer sich dafür interessiert ist das Finanzamt sonst keiner. Lg
Zu einfach, diese Aussage zur Verrechnung einer (Riester-?)Rente auf die Altersrente. Liegt deine Altersrente zusammen mit deiner privaten Vorsorge über dem Satz der Grundsicherung so erfolgt keine Anrechnung. Sofern deiner Altersrente die Grundsicherung nicht überschreitet wird deine private Rente dazugerechnet. Wenn dann noch eine Lücke zur Grundsicherung übrig bleibt wird diese vom Sozialamt geschlossen.
Hättest du keine private Vorsorge so würde diese Lücke zwar größer sein, aber trotzdem durch das Sozialamt geschlossen werden. So verpufft der Effekt der privaten Rente im nichts.
Die Hinzuverdienstgrenze für den vollen Bezug der Altersrente vor erreichen der Regelaltersgrenze (in deinem Falle wohl 67) liegt derzeit bei 450 €.
Nur bei einer evtl. Hinterbliebenenrente wird anderes Einkommen zum Teil angerechnet. Die Aussage ist also einfach falsch.
Es würde doch keiner mehr eine private Altersvorsorge treffen,wenn diese auf die gesetzliche angerechnet würde !!! Dann könnte man auch sein Geld anlegen,dann hätte man mehr davon,zumindest keinen Verlust.