Gibt es auch eine Rente, wenn man nicht gearbeitet, aber drei Kinder groß gezogen hat?

9 Antworten

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Wenn es eine Lehre war, in der Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden und wenn diese Ausbildung länger als zwei Jahre gedauert hat, hat deine Frau einen Rentenanspruch.

Am besten vereinbart ihr einen Termin bei der Rentenversicherung.

Bitte bringt die Geburtsurkunden der Kinder, den Lehrvertrag, den Kaufmannsgehilfenbrief bzw Lehrabschluss und die Versicherungskarte oder Aufrechnungsbescheinigung mit zu dem Termin.

Falls Zeiten fehlen, können für die restlichen Monate freiwillige Beiträge gezahlt werden.

Ja hat sie (Grundsicherung), aber genauere Auskunft holste Dir am Besten bei der Deutschen Rentenversicherung Telefon 0800100048070 Berlin. Die können Dir sicherlich Auskunft geben.

Ja, natürlich hat sie einen Rentenverlauf und damit auch einen Anspruch. Lasse das einmal prüfen.

Hallo, ein Anspruch auf eine Regelaltersrente setzt voraus, dass fünf Jahre mit Beitragszeiten vorhanden sind. Infolge der Mütterrente werden ab 1. Juli 2014 bei vor 1992 geborenen Kindern zwei Jahre mit Beitragszeiten angerechnet. Das bedeutet, dass zukünftig drei vor 1992 geborene Kinder erzogen worden sein müssen, um allein aus Kindererziehungszeiten einen Rentenanspruch zu erwerben. Das Jahr 2014 bringt also eine Neuerung für Sie. Wenn Sie bisher keine eigene Rente erhalten haben, werden Sie jetzt aufgrund Ihrer 3 Kinder dafür die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Bei Beziehern einer Rente, die bereits vor dem 1. Juli 2014 begonnen hat und bei der Kindererziehungszeiten für ein vor 1992 geborenes Kind berücksichtigt wurden, prüft die Deutsche Rentenversicherung automatisch den Anspruch auf Mütterrente. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Ich weis das die Elternzeit auf die Rente angerechnet wird. Ob das damals bei Euch auch schon so war weis ich nicht aber das kann man ja mit einem Anruf klären.

G.L.G. Taraa