Hypothek im Grundbuch löschen?

3 Antworten

Eigentlich hätte doch die Hypothek beim Übergang der Immobilie an deine Eltern gelöscht werden müssen? Ansonsten kann sicher das Grundbuchamt der Stadt Auskunft geben. Die Löschungsbewilligung nur der auch inzwischen verstorbenen Frau reicht auf keinen Fall aus um diese Grundschuld zu löschen, denn die 3 Kinder sind Miterben und sollten da auch schon welche verstorben sein, gibt es evtl. weitere Erben!? Sind diese Kinder noch minderjährig kommen wieder noch andere Gerichte zum tragen. Wenn möglich einen Anwalt befragen. (Wir hatten ein ähnliches Problem beim Kauf unserer Immobilie wurde dann anwaltlich geklärt).

Wende Dich ans Grundbuchamt.

Hallo

Habe mich jetzt mal an die zuständigen Amtsgerichte in Köln, Leverkusen und Leipzig gewannt . Ich glaube der Sohn von meiner Tante hatte sich nach einer Kontaktaufnahme von meiner Mutter die Cousine vom ihm nicht wider gemeldet und jemanden von der DDR aus in der BRD zu suchen ging auch nicht so einfach 1970 . Leider habe Ich erst jetzt alles erfahren weil Ich das Haus verkaufen möchte . Der Käufer ist aber sehr anständig und hat dafür Verständnis gezeigt . Quittungen über die geleisteten Zahlungen sind ja vorhanden , das Interessiert aber keinen auf dem Gericht, Grundbuchamt, Ich soll dort 3500 DM hinterlegen , in der DDR gab es aber keine DM sondern MDN , auch wenn es 1948 auch in der DDR Deutsche Mark hies , ich glaube das wird noch ziemlich Kompliziert werden und ein Rechtsanwahl kostet auch Geld .

MFG