Rentenanspruch für getrennt lebende

3 Antworten

Wenn man in Deutschland verheiratet ist, spielt es keine Rolle wie lange man getrennt lebt.

Wenn einer der beiden Partner stirbt, dann steht dem anderen die Witwen / Witwerrente zu.

Aus diesem Grund lassen meine Frau und ich uns auch nicht scheiden ( 9 Jahre getrennt)

Dies geschieht aber nicht automatisch sondern muß vom "noch" lebenden Partner beantragt werden.

Bekommen tut man dann die Witwenrente ohne Probleme und in voller Höhe.

roxetta 
Fragesteller
 29.03.2012, 00:43

ok,und wäre es auch egal,wie alt ich im fall der fälle wäre?

vielen dank !

opajoerg  29.03.2012, 00:48
@roxetta

Alles so als ob man unter einem Dach leben würde.

Alter und anderes spielt keine Rolle.

Habe mich diesbezüglich erst vor 5 Wochen, mit einer Mitarbeiterin der Rentenstelle unterhalten, ob sich dahingehend was geändert hat.

Diese bestätigte mir : "alles sei beim alten".

Eben so, wie ich es oben geschildert habe.

roxetta 
Fragesteller
 29.03.2012, 00:52
@opajoerg

vielen dank für die ausführlichen antworten,sehr nett von ihnen !!!

lg roxetta

Wenn ihr nicht geschieden seid, ist auch kein Versorgungsausgleich durchgeführt worden. Wenn einer von beiden stirbt hat der andere Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Im Rentenalter gilt der normale Unterhaltsanspruch aus dem BGB.