Scheidung, verkürzen?

5 Antworten

Hallo Leila, wenn beide wirklich die Scheidung wollen, dann sollten Sie sich einen Anwalt suchen, der angibt, daß Sie schon vor einem Jahr die Scheidung bzw. Trennung eingeleitet haben. Wer will das überprüfen? Man kann auch ganz gut selbst schummeln, indem man sein Trennungsdatum gemeinsam festlegt und dann bei der Einreichung der Scheidung z.B. bei www.scheidungsscout24.de eingibt. Fällt keinem Menschen auf, solange keiner etwas sagt. Versuch es - kostet nix.

Wenn schwerwiegende Gründe vorliegen - und das nehme ich beinah an, wenn man so kurz verheiratet war - kann man die Ehe sehr zeitnah annulieren lassen. Hierfür beurteilt dann ein Gutachter die vorliegenden Gründe, wobei dann nur Dinge, die Richtung Vertrauensmissbrauch, Täuschung oder Zwang gehen, als schwerwiegend zählen. Ein einfaches "Ach, ich mag den doch nicht so" oder ein Ehebruch reichen dafür nicht.

So können Unfruchtbarkeit, Straftaten, uneheliche verschwiegene Kinder, Zwang, Vortäuschung falsche Namen/Berufe/Identitäten (Richtung Heiratsschwindel) eine Begründung sein.

Wobei dieses Verfahren ohne einen Anwalt auch nicht möglich ist.

Gruß S.

Wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen, die Ehe wieder aufzulösen, müssen die beiden das Trennungsjahr durchziehen.

Ohne einen Anwalt ist aber weder das eine noch das andere möglich.

Denn die Scheidung (oder "Anullierung") kann nur von einem Anwalt beantragt werden - im Auftrag eines Ehepartners. Sind sich beide einig, so ist kein weiterer Anwalt nötig.

Die Scheidungkosten sind vom "Streitwert" abhängig, der sich nach dem dreifachen Einkommen beider zusammen errechnet. (http://www.advoscheidung.de/PDF/kosten-scheidung-rechtsanwalt-gericht-streitwert.pdf)

Da sich eine Verbraucherinsolvenz immer nur auf eine einzelne Person bezieht (eine für Ehepaare gibt es nicht...), dürften diese keinen Einfluss auf die Scheidung haben bzw. die Scheidung keinen Einfluss auf die beiden Insolvenzen haben....


beast  06.03.2015, 05:39

Das Trennungsjahr  ist  sehr  wohl  ohne Anwalt  möglich. Nämlich dann, wenn einer  der  beiden aus der  gemeinsamen  Wohnung  auszieht. Man  hat als  als  Beweis  für  die Trennung  ja eine  andere Adresse . Und  die ist  nachweislich  wohl  bei der  Meldestelle  eingetragen ..... 

Beide werden wohl Prozesskostenhilfe bekommen, d. h. sie zahlen  gar nichts.

leila8 
Fragesteller
 08.03.2015, 05:39

Vielen Dank, ja das wäre gut.!!

Beide können einen Anwalt nehmen, aufsuchen und sich beraten lassen. Ohne Anwalt geht es nicht, wenn die Ehe geschieden wird.