Scheidung beidseitig?
Moin,
meine Frau und Ich möchten uns Scheiden lassen. Wir sind und also beidseitig einig dies zu tun. Es gibt natürlich krasse Gründe dafür.
Wir sind seit August (3Monate) verheiratet und mein Anwalt meinte jetzt dass ich eventuell das Trennungsjahr abwarten müsste da keine außergewöhnlichen Gründe vorliegen (obwohl wirklich heftige Gründe zu der Scheidung führen).
Ist es wirklich nicht möglich frühzeitige Scheidung einzureichen wenn dies beide Seiten möchten?
Grüße
4 Antworten
Ja, auch bei einer noch so kurzen Ehe muss immer das Trennungsjahr eingehalten werden, bevor die Scheidung beantragt werden darf. Ob Ihr beide Euch einig seid oder nicht macht keinen Unterschied. Es gibt auch bei kurzen Ehen kein "Rückgaberecht".
Ein Härtefall liegt z.B. dann vor, wenn häusliche Gewalt im Spiel ist, die auch polizeibekannt ist, oder Alkoholismus eines Partners. Was sollte bei euch ein Härtefall sein?
Drohung das der Bruder mich schlagen soll (😅) - Aggressionsstörungen - Ritzt sich in den Arm (Dadurch Angst um mein eigenes Leben) - Drohung das ich nicht mehr ins Haus kommen darf - beleidigungen vom feinsten - hat schon 3mal für 1-2 Nächte das Haus verlassen ohne mir bescheid zu geben usw.
zählt das nicht dazu?
Frag deinen Anwalt, der kann das einordnen. Sind die Sachen polizeibekannt?
Das ist alles nicht ausreichend für einen "Härtefall". Für eine Härtefallscheidung kommt es NICHT darauf an, wie sich der andere Ehegatte bislang verhalten hat. Es kommt vielmehr nur darauf an, ob es eine Härte darstellt, nach der Trennung noch ein Jahr mit der Scheidung warten zu müssen. Ein solcher Härtefall liegt so gut wie nie vor. Wenn Ihr getrennt seit, kann es ja keine Beleidigungen oder Aggressionen gegen Dich mehr geben. Das Problem mit der Benutzung der gemeinsamen Wohnung bzw. des gemeinsamen Hauses ist nach der Trennung auch erledigt. Es gibt also keinen Grund, warum Du das Trennungsjahr nicht abwarten kannst.
Es gibt kein Gesetz, was Euch davon abhält.
Ich nehme an, du wirst deinem Anwalt von diesen "heftigen Gründen" erzählt haben und das hat offenbar keine Relevanz für eine Aufhebung oder Härtefallscheidung und somit ist das Trennungsjahr abzuwarten.
Soweit das Trennungsjahr nicht als unzumutbar zu betrachten ist, also kein Härtefall vorliegt, werdet ihr beiden das Trennungsjahr einhalten müssen.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2017/6-beispiele-erfolgreiche-haertefallscheidung/06/
Und wie ist es im Härtefall?