Kann man seine bezahlten Rentenbeiträge zurückfordern bzw aus der gesetzlichen Rentenversicherung aussteigen?

10 Antworten

Hallo,

nur für angehende Beamt für einen gewissen Zeitraum und Fristen.

Ich sehe darin nicht gerade einen Vorteil, sich die Summe auszahlen zu lassen, denn der Vater deines Freundes wir als Rentner jammern, das er zu wenig Rente hat. Aber du kannst ihn dann erinnern, dass das ein Fehler war.

Beste Grüße

Dickie59

bekam er vom schweizer Staat Angebot. Das Angebot umfasste eine Einmalzahlung der einbezahlten Beiträge und dafür hat er spter kein Rentenanspruch.

Meines Wissens ist das nicht konform mit dem schweizer Recht und deshalb für mich unglaubwürdig.

annie80  18.02.2018, 20:11

Vielleicht war es das BVG und nicht die AHV.

Gibt es auch so was in Deutschland??

Ja und nein.

Die Rentenversicherung spart keine Beiträge an, also gibt es dort kein Guthaben, das man auszahlen kann, da wir ein umlagefinanziertes System haben, kein kapitalgedecktes.

Hat man jedoch die allg. Wartezeit von 60 Beitragsmonaten nicht erfüllt, so kann man die Arbeitnehmerbeiträge abfinden lassen, wenn man die 60 Monate auch bis zur Rente nicht mehr voll bekommt.

Sobald man aber die 60 Beitragsmonate voll hat, fällt diese Option weg und man hat einen unwiderruflichen Anspruch auf Altersrente.

Ein Gesetz kommt und Rente ist aufgehoben

Dass Deutschland ein Sozialstaat ist, ist im Grundgesetz verankert und fällt unter die Ewigkeitsklausel (Art 20 Abs. 1, 79 GG), daher kann die gesetzliche Rente dem Grunde nach nicht abgeschafft werden.

Norbert Blüm hatte also Recht: Die Rente ist sicher. Nur die Höhe nicht, oder das Einstiegsalter.

Rentenalter steigt bis 75.

Wenn wir alle regelmäßig über 100 Jahre alt werden kann das passieren.

Deswegen will ich jz mein einbezahltes Geld mit Einmalzahlung bekommen und dafür später kein Rentenanspruch.

Kriegst du aber nicht, außer unter den o.g. Voraussetzungen.

Kann ich mich auch von der Rentenversicherung befreien lassen so dass mehr Geld vom Bruttogealt übrig bleibt?

Nein.

Wenn du keine Beiträge mehr in die Rentenkasse einzahlen willst gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  1. Auf Arbeitseinkommen aus abhängiger Beschäftigung über 78.000,- € Brutto werden keine Beiträge mehr erhoben
  2. Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge und sind frei in der Wahl des Kranken- und Pflegeversicherungssystems
  3. Die meisten selbständigen Gewerbetreibenden sind nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung (Ausnahmen siehe § 2 SGB VI).

Der Vater von deinem Freund hat aber ein ausgesprochen schlechtes Geschäft gemacht.

Einmal umfasst der Auszahlungsbetrag nur den selbst eingezahlten Betrag, also keine AG Anteile, weiterhin hat er den Betrag beim Finanzamt als Einmalzahlung anzugeben. Und dann hat er jetzt eine Versicherungslücke bei der GRV und sollte sich nicht wundern später einmal auf Hartz IV angewiesen zu sein.

Das ist im SGB VI geregelt, dort im §210 "Beitragserstattung". Im wesentlichen musst Du folgendes erfüllen:

  • in DE nicht versicherungspflichtig sein
  • und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben

Das Antragsformular hierzu findest Du auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherungsanstalt unter "HomeServicesFormulare & AnträgeVersicherte, Rentner, SelbständigeAuslandFormulare mit Auslandsberührung - Träger übergreifende Formulare", deep-link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0901.html

Beim Wegzug aus DE in die Türkei erfüllst Du mit Sicherheit Punkt 1; ob Du auch Punkt 2 erfüllst, kann ich nicht sagen, dieses "Kleingedruckte" muss Dir die Behörde sagen.

Aber selbst wenn: Ausgezahlt werden Dir nur die eingezahlten Arbeitnehmeranteile -ob sich das also rentiert, ist eine andere Frage, denn natürlich hast Du ja aus Deinen geleisteten Beiträgen im Alter auch einen Rentenanspruch, der bei Auszahlung der Beiträge erlischt.

Und ob die Idee, "meine reguläre Rente läge eh auf HartzIV-Niveau, also lass ich mir die Beiträge lieber auszahlen, denn HartzIV bekomme ich ja trotzdem in DE" noch funktioniert, wenn Du endgültig aus DE weggezogen bist und keinen deutschen Pass hast, bezweifele ich eher: Das mag heute vielleicht noch gehen (Millionen von Migranten beweisen es ja..), aber das wird mit Sicherheit in den nächsten Jahren unterbunden werden (müssen).