Wie oft darf ich den Arzt wechseln?

8 Antworten

Ich hatte in der Vergangenheit eine schwerwiegende Erkrankung. In dem Zusammenhang konnte ich über 1,5 Jahre hinweg nicht arbeiten.

Da es sich um durch Atmungsprobleme verursachte Schlafstörungen handelte, war das nicht nach außen so deutlich erkennbar.

Die Krankenkasse fing schon nach wenigen Monaten an, Druck auf meinen Hausarzt auszuüben, bis der mir keine Krankmeldung mehr ausstellen wollte.

Ich habe im Verlauf der Krankengeschichte 4 mal den Hausarzt gewechselt, zwischenzeitlich gab es eine Einstellungsandrohung vom mediz. Dienst, wo ich Widerspruch einlegte.

Bei der persönlichen Vorstellung beim mediz. Dienst wurde meine AU bestätigt.

Die Krankenkassen hat dann doch die volle Zeit gezahlt 1,5 Jahre. Also besser Arzt wechseln, wenn einem nicht weiter geholfen wird.

Das fragst du am besten deinen Hausarzt.

Meine Familie, wir sind im Hausarztmodell und dann bekommen wir eine Überweisung.

Ich habe kein Problem, wenn ein Arzt bei dem ich nur zur Untersuchung bin, nicht ganz so "nett" ist wie mein langjähriger Hausarzt,

mir ist wichtiger er versteht was von seinem Fach und untersucht mich richtig.

Wenn man allerdings Ärzteshopping macht und von einem Arzt zum anderen geht (gleiche Fachrichtung) dann könnte sich der Hausarzt auch mal querstellen , sofern der einen Befund bekommt. Oder die Krankenkasse meldet sich mal.

Man kann jederzeit Wechseln.

Die Kasse schreitet nur ein, wenn man sich sofort von jedem neue Medis verschreiben lässt.

Nö.. kannst hin gehen wo du willst. Wenn du jetzt du sämtlichen Ärzten gehst und dir Sachen verschreiben lässt DANN könnte sich deine Krankenkasse melden.. weil wer brauch z.B 5x Ibuprofen im Monat ;)

In Österreich darf pro Quartal nur jeweils ein Arzt einer bestimmten Fachrichtung aufgesucht werden. Wenn man also beispielsweise im Jänner zu einem HNO-Arzt geht, darf man erst ab April zu einem anderen gehen. Wenn es einen wichtigen, nachweislichen Grund für den Wechsel innerhalb eines Quartals gibt, kann um eine Sondergenehmigung zum Arztwechsel innerhalb des Quartals bei der Krankenkasse angesucht werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind nur dringende Notfälle, wenn eine zeitgerechte Behandlung durch den zuständigen Facharzt aufgrund der Umstände nicht möglich bzw. zumutbar ist.