Wer muss bei einem Erbverzichtsvertrag beim Notar anwesend sein?

5 Antworten

Beide vertragsschliessenden Partzeien müssen persönlich und unter Vorlage ihres Identitätsnachwesies (Bundespersonalausweis) vor einem Notar diesen Vertrag vorgelesen bekommen und nach Belehrung über die Rechtsfiolgen eigenhändig unterschreiben. Das meint eine notarielle Beurkundung, die in diesem Fall zwingend vorgeschrieben ist.

Sofern es erforderlich ist, etwa weil sich beide aus dem Weg gehen wollen oder räumlich weit auseinanderwohnen, kann man den anderen Vertragspartner bitten, seine Unterschrift und damit Vertrgsschluss vor einen zweiten Notar in Wohnraumnähe zu vollziehen.

Das verursacht natürlich weitere Kosten, die derjenige zu tragen hätte, der sie verursacht und ergäbe ein Problem: Kommt es in der Zwischenzeit zu einem Sinneswandel, Geschhäftsunfähigkeit (Schlaganfall) oder Tod eines Unterzeichners, wäre die Vereinbarung nicht wirksam geschlossen.

Wieso ist der einfache Weg hier so schwierig?

Der Notar beurkundet, ja dass die Vertragspartner den Vertrag gelesen und akzeptiert haben. Das wird er wohl kaum in Abwesenheit eines der Betroffenen tun können.

Den Verzicht kann ja wohl nicht der Erblasser erklären, sondern nur der an sich "Erbberechtigte"

Die Unterschriften müssen jeweils vor einem Notar geleistet werden. Jeder kann z. B. in einer anderen Stadt vor seinen eigenen Notar unterzeichnen.

Hallo,

es gibt die Möglichkeit das ein Notar nach Hause kommt, damit man zu Hause unterschreiben kann.

Dies verursacht natürlich Extra-Kosten.

Man muss eine Unterschrift vor einem Notar leisten.