Darf man die Scheidungsfolgenvereinbarung selbst aufsetzen?
Hallo, weiß jemand Bescheid? Wenn man sich geeinigt hat und dem Anwalt die Scheidungsfolgenvereinbarung vorgelegt hat, will er sie trotzdem selbst aufsetzen und am Termin mit dem Notar anwesend sein. Man kann sich schlicht nicht dagegen wehren. Was tun? Danke für die Antworte.
1 Antwort
Es ist richtig, wenn ihr euch ausgesprochen habt und die Einigung in einer Vereinbarung zu Papier bringen möchtet. Der Anwalt sollte sie auf die Rechtsvorschriften noch überprüfen, dass alles passt und später kein Auslegungsstreit mehr entsteht.
Beim Notartermin muss er eigentlich nicht dabei sein. Wenn er das unbedingt möchte, um eine Gebühr zu kassieren, dann würde ich ihm klar mitteilen, dass diese Gebühr dann nicht bezahlt wird.
Der Notar ist eine Urkundsperson und wird die Vereinbarung in einer Urkunde beurkunden. Dieser prüft den Inhalt nur auf Rechtmäßigkeit.
Im Übrigen:
Wenn bald die Scheidung heranstehen sollte, warum protokolliert ihr die Vereinbarung nicht im Scheidungstermin? Dies ist wesentlich billiger.
Das Gerichtsprotokoll ist ebenfalls eine Urkunde und mit einer Ausfertigung davon, könnt ihr die entsprechenden Vollzüge beantragen.
Vielen Dank für deinen Rat!