Wer informiert die Schufa über Rechnungsbegleichung?

4 Antworten

Also,

wenn der Eintrag vom Amtsgericht eingetragen wird, wird es automatisch auf den TAG GENAU nach 3 Jahren gelöscht! Wenn also am 03.05.2017 eingetragen wurde, wird es am 02.05.2020 automatisch gelöscht.

Du kannst aber bei deinem Amtsgericht eine vorzeitige Löschung beantragen. Das dazugehörige Formular gibt es auf der Homepage deines Amtsgerichts. Du brauchst als Nachweis den Erledigungsbescheid des Gläubigers, diesen musst du mit einschicken.

Als Tipp: besorg dir das Aktenzeichen des Gerichtsvollziehers, welcher es eingetragen hat, denn das brauchst das AG. Löschung dauert in der Regel ca 6-8 Wochen. Danach gibt es auch sofort eine Aktualisierung des Scores bei Schufa.


Wenn der Eintrag durch einen Gläubiger eingetragen wurde, gibt es 2 Möglichkeiten:

Ist es tituliert (steht in der Auskunft), dauert es 3 volle Kalenderjahre nach dem Erledigungsjahr. Du bezahlst die Rechnung am 03.05.2017, der Eintrag wird am 31.12.2020 gelöscht.

Ist es nicht tituliert, gibt es wieder 2 Möglichkeiten: 

Erfolgte die Zahlung innerhalb von 2 Monaten und der Betrag ist unter 2000 €, wird es auf Antrag bei der Schufa sofort gelöscht.

Ist das nicht der Fall, kann die Löschung bis zu 3 Jahre dauern.


Die Meldung der Erledigung macht in der Regel der Gläubiger, du kannst aber an die Schufa das Erledigungsschreiben per Post oder E-Mail einschicken, du musst deinen Daten inkl. Geb. Datum angeben. E-Mail: dokumente@schufa.de

Der Unterschied der Eintragungen: Amtsgericht trägt die Daten untern "Sonstige Informationen ein". Der Gläubiger wird nach Branche direkt eingetragen.

Wenn Fragen, frag.


Normalerweise bleiben diese Negativ-Einträge drei Jahre lang
gespeichert, ausgehend vom Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung bezahlt wurde.

Hat man also im Sommer 2016 überweisen, ist man den
Eintrag erst zum 1. Januar 2020 wieder los. Bis dahin ist der Eintrag
aber mit einem Erledigungsvermerk markiert – vorausgesetzt, der
Gläubiger hat die Schufa über den Ausgleich informiert.

Dazu ist er zwar
verpflichtet, es kommt aber immer wieder vor, dass solche Meldungen
unter den Tisch fallen. In der Selbstauskunft, die man einmal im Jahr
kostenlos beantragen kann, fallen solche Fehler auf. Dann sollte man die
Schufa auffordern, sie zu korrigieren.

@ n-tv

Die Schufa ist eine Art Verein von Mitgliedsunternehmen, die Daten über das Zahlungsverhalten ihrer Kunden austauschen.

Das sind typischerweise Banken, Versandhändler, Telekommunikationsunternehmen, zahlreiche, wenn auch nicht alle Unternehmen, die große Bestände an Privatkunden haben.

Obwohl das Gericht den Mahnbescheid letztlich ausstellt, hat es mit der Schufa keinen Kontakt. Wenn ein Privatmann gegen einen anderen einen MB erwirkt, erfährt die Schufa nichts von diesem Mahnbescheid, weil das Gericht dazu keine Meldungen macht.

Das Unternehmen, das den MB beantragt hat, hat ihn der Schufa eingemeldet. Allerdings bleiben ja auch erledigte Mahnbescheide noch eine Weile bei der Schufa gespeichert und werden für diese Zeit auch anderen Unternehmen gemeldet, die zu dieser Person eine Abfrage machen.

Am besten Du verlangst eine Schufaauskunft.Einmal im Jahr ist die kostenlos.Wenn der Schuldeintrag noch besteht kannst Du ihn dann löschen lassen.

BenniXYZ  27.01.2017, 20:12

Wenn er bereits 3 Jahre besteht und kein neuer Eintrag hinzu gekommen ist, kann er zum Jahresende gelöscht werden, nicht vorher.