vorzeitige Löschung eines Schufa Eintrags?
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir da einer helfen.
Es geht um folgenden Sachverhalt:
letztes Jahr hatte ich eine Forderung von circa 1500€ gegenüber von Vodafone offen. Da ich der Forderung nicht nachgekommen bin, hat man mir einen negativen Schufa-Eintrag erteilt.
Nach Einigung des Sachverhalts wurde jedoch die Forderung in gesamter Höhe letztes Jahr sofort beglichen.
Da ich nun einen Kredit für eine Existenzgründung benötige, und mir dieser Schufa-Eintrag im Wege steht (ist bei der Schufa als "erledigt" markiert) möchte ich diesen Schufa Eintrag vorzeitig löschen lassen.
Bei einer heutigen Recherche habe ich jedoch festgestellt, das mir das Inkasso Büro welches von Vodafone beauftragt wurde bis Heute noch keinen Bescheid zu kommen liess, in dem beglaubigt wurde das die Gesamtforderung beglichen sei.
Ich rief heute bei dem Inkassobüro an um diese Bescheinigung einzufordern (nach über einem Jahr!) Man sagte mir binnen 7 Tage würde man mir die erforderlichen Dokumente auf postalischem Weg zukommen lassen.
Meine Frage ist nun: Reicht dieses Schreiben als Grundlage für eine vorzeitige Löschung bzw Kann ich mit diesem Schreiben/Urkunde eine Löschung bei der SCHUFA beantragen oder muss ich nochmals nach über einem Jahr bei Vodafone eine vorzeitige Löschung des Schufa Eintrags beantragen.?
Ist das Fehlverhalten des Inkassobüros Grundlage genug den Schufa Eintrag zu löschen?
Darüber hinaus wer ist nun mein Ansprechpartner in dieser Angelegenheit bzgl. der Löschung das Inkassobüro oder Vodafone?
Über eine Antwort von euch freue mich sehr
Kurze Randinfo:
Nachdem ich ein Entschuldigungsschreiben an den Gläubiger/Inkasso Unternehmen plus alle Erforderlichen Unterlagen wie Überweisungsträger, Bescheinigung der Bank das Überwiesen wurde geschickt habe, wurde aus Kulanz der Schufa Eintrag vorzeitig aus allen Auskunftdateien Wie SchuFA etc gelöscht!
Also über 2 Jahre Früher als die Löschfrist gewesen wäre.
Also besteht unter gewissen Vorraussetzungen stets eine Möglichkeit seine Bonität zu verbessern.
5 Antworten
Löschen lassen kann nur der Gläubiger. Die Frage ist, was mit der Forderung damals geschehen ist. Würde sie ans Inkasso verkauft oder nur per Inkasso eingerieben?
Nein, bei der Schufa geht es ja nicht nur um vorhandene Schulden, sondern auch über deiner Zuverlässigkeit.
du hast ein Jahr gebraucht um zu merken, dass da noch was fehlt ? warum hast da nicht früher nachgehakt ? ich glaub kaum, dass der Eintrag vorzeitig gelöscht wird.denn nicht nur die Schulden sind da relevant, sondern auch deine Glaubhaftigkeit, etwas richtig zu bezahlen. es ist ja auch dein eigenes Verschulden gewesen, dass es zu dem Eintrag kam.. jetzt musst du mit deinen Fehlern leben... und welches Fehlverhalten meinst du eigentlich ? dir war es doch ein ganzes Jahr lang egal wegen diesem komischen Schrieb.. da hast du selbst auch sehr viel dazu beigetragen, das es nun nicht so läuft wie du dir das vorstellst
Möchte kurz eine Ergänzung zu dem Sachverhalt machen.
Habe einen Brief an den Schuldner geschrieben und um eine vorzeitige Löschung gebeten. Natürlich hatte ich keinen rechtlichen Anspruch auf eine vorzeitige Löschung. Kurze Zeit später habe ich einen Brief erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde das aus Kulanz mein Eintrag vorzeitig gelöscht wurde. Seither habe ich mir auch nichts weiter zu Schulden kommen lassen.
Also es hat funktioniert.
Der Eintrag steht ohnehin noch 3 Jahre nach Erledigung drin. Das ist ja der Sinn und Zweck einer solchen Einrichtung.
Ob das Inkasso der neue Gläubiger ist kommt darauf an ob Vodafone die Forderung verkauft hat (Konto direkt ausgeglichen) oder ob Vodafone mit dem Inkasso zusammenarbeitet und seine Forderungen eintreiben lässt.
Vodafon ist der Gläubiger, auch wenn er die Forderung über ein Inkassobüro eintreiben liess. Also muss Vodafon der Schufa mitteilen, dass die Forderung erledigt ist.
Frage dabei. Auch wenn die Forderung erledigt ist, ob dadurch auch die Löschung des Eintrages einhergeht, oder der Eintrag noch eine gewisse Zeit darüberhinaus bei der Schufa gespeichert bleibt.
Das dachte ich auch: Nach ausführlicher Recherche hab ich jedoch festgestellt, das man einen Eintrag auf vorzeitig löschen kann mit der Einwilligung des Gläubigers.
Meine Frage ist nun wer ist der Gläubiger ?
Nach einem Telefonat mit Vodafone und dem Inkasso haben ich erfahren, dass bei Vodafone die Forderung beglichen sei und der Auftrag damals an das Inkasso Büro überging(neuer Gläubiger?)
Nach einem Gespräch mit dem Inkasso Büro habe ich allerdings erfahren das Vodafone obwohl die Geschäfte an das Inkasso übergeben wurden, für die vorzeitige Löschung verantwortlich sei?
Was den nun?
Habe ein Schreiben an die Zentrale von Vodafone geschickt um eine vorzeitige Löschung zu beantragen.
Telefonisch wurde mir schon versichert das dies kein Problem sei.