Wenn man eine Krankengymnastik beim Physiotherapeuten vom Hausarzt verordnet bekommt, werden die anfallenden Kosten dann übernommen bei Hartz-4-Bezug?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da liegst du richtig, bei einer chronischen Erkrankung würden es dann nur 1 % und nicht 2 % sein.

Hast du die Grenze des Eigenanteils erreicht, würdest du für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit und einen kleinen Ausweis von deiner KK - bekommen.

Wenn man z.B. chronisch krank ist und weiß das man über seinen Eigenanteil kommt, kann man sich auch durch eine Vorauszahlung gleich fürs ganze Jahr befreien lassen, mache ich schon einige Jahre so.

Von dieser Zuzahlung kann man sich nicht befreien lassen !

Der Eigenanteil bezieht sich aber auf alle Zuzahlungen, die man im laufe des Jahres leistet und nicht nur auf deine angesprochenen.

Würde man über diesen Eigenanteil kommen, würde man auf Antrag diese Befreiung bekommen und sein übersteigenden Betrag erstattet bekommen.

Aber selbst wenn man diesen Ausweis dann hat, ist nicht gesagt, dass man dann in der Apotheke keine Zuzahlung mehr leisten muss, geht mir nämlich selber bei einem Medikament so, da muss ich trotz Befreiung eine Zuzahlung von ca. 1,50 € leisten.

baykan 
Fragesteller
 28.11.2020, 09:02

Wer bescheinigt mir dann überhaupt, dass ich chronisch krank bin? Ich habe Rheumatische Schmerzen am unteren Rücken. Es wurde Sakroliitis festgestelllt. Macht das der Hausarzt, so dass ich dann nur noch 1% bezahlen müsste? Oder der Rheumatologe?

isomatte  28.11.2020, 13:32
@baykan

Wenn du dauerhaft auf Medikamente angewiesen bist, dann bist du chronisch krank und musst nur 1 % Eigenanteil zahlen.

Normalerweise muss das deine KK - ja selber sehen, dass du dauerhaft immer wieder diese Medikamente verordnet bekommst, dann musst du nur einen Antrag auf Befreiung stellen und dein Einkommen nachweisen.

baykan 
Fragesteller
 28.11.2020, 16:05
isomatte  29.11.2020, 05:58
@baykan

Bitteschön

Claud18  29.11.2020, 10:46
@isomatte

Im ersten Jahr einer chronischen Erkrankung müssen noch 2% Eigenanteil geleistet werden. Erst im zweiten Jahr sind es nur 1%. Dann steht ja auch fest, dass das Leiden chronisch ist, und der behandelnde Arzt füllt dies auf dem Befreiungsantrag aus.

isomatte  29.11.2020, 12:10
@Claud18

Wo hast du denn diese Info her ?

Die kenne ich nicht !

Chronisch krank ist der, der wegen einer Erkrankung in Dauerbehandlung ist, da steht keine zeitliche Mindesterkrankung, die man vorweisen muss, um dann als chronisch krank zu gelten.

Claud18  29.11.2020, 12:17
@isomatte

Die Info stammt von meiner Krankenkasse. Meine Krebserkrankung wurde erst ab dem 2. Jahr als chronisch anerkannt bzw. erhielt ich dann erst die 1%-Freistellung.

isomatte  29.11.2020, 12:19
@Claud18

Dann wird es wohl zutreffen !

Ich habe den Antrag gestellt und der ging gleich durch, muss dazu sagen, bin über 50 und schon seit dem 14 Lebensjahr in Dauerbehandlung.

isomatte  29.11.2020, 05:58

Danke dir für deinen Stern !

Von Experte RHWWW bestätigt

Das ist völlig richtig. Die zumutbare Belastung bezieht sich aber auf alle Zuzahlungen, nicht nur für die Krankengymnastik.

Wenn du die Belastungsgrenze des Jahres überschritten hast, bekommst du den übersteigenden Betrag erstattet. Reiche dazu alle Zuzahlungsbelege (für Medikamente, Heilbehandlungen und ggf. weitere) bei der Krankenkasse ein und stelle einen Antrag auf Erstattung nach § 62 SGB V.

Sobald du die Grenze überschritten hast, bekommst du eine Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres. Du kannst den Betrag auch am Jahresbeginn einzahlen, um eine Befreiung für das Jahr zu bekommen. Dies lohnt natürlich nur dann, wenn du davon ausgehen kannst, den Betrag im Jahr ohnehin zu überschreiten.

Das ist vor allem bei chronisch Kranken sinnvoll. Viele Rentner machen von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
baykan 
Fragesteller
 26.11.2020, 19:37

Besten Dank!

Wenn du deine Zuzahlungsgrenze überschritten hast (vor Jahren waren es bei Hartz-IV-Empfängern 80.- € im Jahr - wie viel es jetzt sind, weiß ich nicht), kannst du dich für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreien lassen. Den Antrag bekommst du von der Krankenkasse, die Quittungen für die bisherigen Zahlungen musst du dabei mit einreichen. Zuviel Gezahltes bekommst du zurück.

Die 1% für chronisch Kranke gelten erst ab dem 2. Krankheitsjahr. Dann steht ja auch fest, dass die Krankheit chronisch ist, wenn sie im ersten Jahr nicht geheilt wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ich habe nun gehört, dass man auch als Hartz-4-Empfänger eine Zuzahlung in Höhe von 2 % leisten muss als nicht Chronisch-Kranker. Richtig soweit?

Warum sollte man als ALG 2 - Bezieher keine Zuzahlung leisten müssen?

Ja, man kann sich auf Antrag befreien lassen, wenn die jährlichen Zuzahlungen 1% bzw. 2% des Einkommens überschreiten.

Der Rest wurde schon geantwortet.

baykan 
Fragesteller
 28.11.2020, 10:31

Wo kriege ich eine Bescheinigung, dass ich bspw. chronisch krank bin? Beim Hausarzt oder beim Rheumatologen? Ich habe eine chronische Erkrankung. Sakroiliitis.

Agamemnon712  28.11.2020, 10:35
@baykan

Sprich doch beide mal darauf an.

Ansonsten siehe Link von @KaeteK

Claud18  29.11.2020, 10:48
@Agamemnon712

Das trägt der behandelnde Arzt auf dem Befreiungsantrag ein.

Die Agentur für Arbeit schreibt dazu:

Beispiel für Belastungsgrenzen bei Arbeitslosengeld II

Der Haushaltsvorstand einer Bedarfsgemeinschaft bekommt monatlich 416 Euro (im Jahr: 4.992 Euro).

  • Belastungsgrenze von 2 Prozent: Die Bedarfsgemeinschaft als Ganzes muss bis zu einem Betrag von 99,84 Euro pro Jahr Zuzahlungen leisten.
  • Belastungsgrenze von 1 Prozent: Ist ein erwachsenes Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft chronisch krank, muss die Bedarfsgemeinschaft als Ganzes Zuzahlungen bis zu einem Betrag von 49,92 Euro pro Jahr leisten.

Dies gilt aber nur dann, wenn es sich um eine normale Zuzahlung handelt - also als Beispiel:

Die Kasse zahlt für 20 Tabletten der Sorte Y nach einem normalen Rezept X Euro, du zahlst dafür 3,45 Euro Zuzahlung.

Dann sammelst du die Quittungen und stellst irgendwann einen Antrag bei deiner Kasse auf Zuzahlungs-Befreiung und -Rückerstattung.

Dies greift aber nicht für Medikamente, die nicht über ein normales Kassen-Rezept laufen! Also normalerweise nicht für Kamillentee oder Viagra!

Das kann auch bei einer Krankengymnastik der Fall sein. Wenn die Kasse diese übernimmt, bis auf einen Teil als übliche Zuzahlung, dann ist es so, wie ich es oben beschrieben habe - und auch bei Zuzahlungen im Krankenhaus.

Anders sieht es aus, wenn die Kasse die Krankengymnastik in diesem Fall überhaupt nicht übernimmt. Dann sind deine Zahlungen dafür privat, wie bei einem Privat-Rezept für Kamillentee oder Viagra, und keine Zuzahlungen zu einer Kassenleistung!

Gruß aus Berlin, Gerd