Hartz IV, Ü25, bei Eltern wohnend, Hauptantrag, Hausgemeinschaft, Krankenkasse, welchen Regelsatz bekomme ich, und wird die Krankenkasse übernommen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du in der gesetzlichen KV - freiwillig versichert warst,dann zahlt das Jobcenter deinen KK - Beitrag ohne das du etwas zuzahlen musst ! 

Musst du keine Miete an deine Eltern zahlen,steht dir der derzeitige Regelsatz für den Lebensunterhalt von 409 € zu.

 Auch ohne einem Untermietvertrag stünde dir zu deinem Regelsatz dein angemessener Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zu,die Warmmiete müsste dann nur durch die Personen im Haushalt geteilt werden oder wenn ihr in einem Eigenheim                           bzw.Eigentumswohnung leben würdet gingen dann die Neben / Betriebs / Heizkosten durch die Personen im Haushalt.

klampuli 
Fragesteller
 29.06.2017, 15:36

Dankeschön ebenfalls!

isomatte  03.07.2017, 06:26
@klampuli

Danke dir für deinen Stern !

1. Lass Dir von Deinen Eltern einen Zweizeiler geben, dass sie nicht bereit sind, Dich noch zu unterstützen - auch nicht mit unentgeldlichem Wohnraum. Es spricht nix dagegen, wenn Deine Eltern mit dir einen (Unter-)Mietvertrag abschließen. Warum sollen sie nicht erwarten können, dass Du Dich an Deinen Wohnkosten beteiligst? Auch das ist mit ALG II abgedeckt. Du hast Anspruch auf den vollen Regelsatz eines alleinstehenden Haushaltsvorstands (im Moment 402,-?)

2. Wenn Du bis jetzt in der gesetzlichen Krankenversicherung (AOK u.ä.) versichert warst, dann bist Du gesetzlich versichert, auch wenn Du die Beiträge bisher selbst gezahlt hast. Im ALG II werden die Beiträge in voller Höhe vom Jobcenter gezahlt. 

klampuli 
Fragesteller
 28.06.2017, 21:26

1. habe ich gemacht, nur steht dort drin, dass sie mich mit unentgeldlichem Wohnraum unterstützen, und aus diversen Gründen, die ich nicht nennen möchte, können meine Eltern nicht mit mir einen Untermietvertrag abschließen, worauf ich nicht näher eingehen möchte, jedenfalls ist das nicht der Fall. Gesetz dem Fall, dass es unentgeldlich ist, bekomme ich dann nicht mehr den vollen Regelsatz? Und ist dieser nicht 409 Euro?

2. Auch wenn ich bisher privat gesetzlich den Mindestbetrag gezahlt habe? Ist das richtig, dass ich dies angekreuzt habe im HA und dann die Anlage SV ausgefüllt habe? Oder war das falsch? Im Internet habe ich eben auch gelesen, dass die dann nur einen Teil zahlen, wenn man selbst bezahlt hat gesetzlich privat?

skyfly71  28.06.2017, 21:41
@klampuli

Ob Du Kosten der Unterkunft hast, ist für die Höhe des Regelsatzes irrelevant. Das hat beides nix miteinander zu tun.

"Privat gesetzlich" gibt es nicht. Du warst in der gesetzlichen Krankenversicherung FREIWILLIG versichert. Da ist es durchaus üblich, dass man dann seine Beiträge selbst zahlt - z.B. bei Studenten. Dass nur ein Teil gezahlt wird, ist dann der Fall, wenn man privat versichert war und sonstwas für Leistungen gebucht hat. Da wird nämlich nur die Grundversorgung gezahlt.

Die Anlage SV war sowieso auszufüllen, da hast Du nix falsch gemacht.

klampuli 
Fragesteller
 28.06.2017, 21:49
@skyfly71

Auf gut Deutsch, ich habe alles richtig gemacht, ich bekomme den vollen normalen Regelsatz, auch wenn ich mit meinen Eltern eine HG bilde, aber jeder für sich eine BG ist, auch wenn ich kostenfrei wohne? War das richtig, was ich da angekreuzt habe im Hauptantrag und bei der HG?

Ja, zum zweiten Absatz. Genau das meine ich, also dient die SV-Anlage dem Amt nur zur Info, und ich bekomme das dann voll erstattet jetzt, und bin gesetzlich versichert, auch wenn ich vorher frewillig versichert war bei der gesetzlichen? Ich habe den SV-Teil nämlich gar nicht bekommen, musste mir den selbst ausdrucken.

Entschuldigung für die Begriffstutzigkeit. Danke!

skyfly71  28.06.2017, 21:53
@klampuli

Nix begriffsstutzig ;-) So, wie Du es jetzt geschrieben hast, ist es zu 100% richtig.

klampuli 
Fragesteller
 28.06.2017, 22:00
@skyfly71

1. Auch wenn ich angegebem habe im Hauptantrag, dass 3 weitere Personen in meiner Haushaltsgemeinschaft sind, aber nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, und davon 3 mit mir verwandt sind?

2. Auf dem Bogen HG habe ich dann eben angekreuzt, dass ich Leistungen erhalte, unentgeltliche Unterkunft, und eben den Zweizeiler füge ich dann bei. Aber eben ohne KDU. Das hat hoffentlich keine Auswirkungen auf den Regelsatz, nur zur Verständlichkeit nochmal?

3. hoffe ich, dass das mit der Krankenkasse so klappt, da ich ja doch schon einiges anderes las.

skyfly71  29.06.2017, 10:31
@klampuli

Du machst da schon goldrichtig. Im Zweifelsfall ist die Berechnungsgrundlage auch Deine tatsächlichen Lebensverhältnisse und nicht, wo Du welches Kreuz im Antrag gemacht hast.

1. habe ich gemacht, nur steht dort drin, dass sie mich mit
unentgeldlichem Wohnraum unterstützen, und aus diversen Gründen, die ich
nicht nennen möchte, können meine Eltern nicht mit mir einen
Untermietvertrag abschließen, worauf ich nicht näher eingehen möchte,
jedenfalls ist das nicht der Fall. Gesetz dem Fall, dass es
unentgeldlich ist, bekomme ich dann nicht mehr den vollen Regelsatz? Und
ist dieser nicht 409 Euro?

2. Auch wenn ich bisher privat gesetzlich den Mindestbetrag gezahlt
habe? Ist das richtig, dass ich dies angekreuzt habe im HA und dann die
Anlage SV ausgefüllt habe? Oder war das falsch? Im Internet habe ich
eben auch gelesen, dass die dann nur einen Teil zahlen, wenn man selbst
bezahlt hat gesetzlich privat?