Wechsel PKV in GKV, Bewilligung (Fortsetzung der) Psychotherapie

5 Antworten

Bei der GKV gibt es mehr Reglementierungen was Verschreibungen angeht.

bis zum zeitpunkt der Versicherungszeit bezahlt und leistet die kasse, die du dann hast. beispiel. beginn pkv und behandlung 2008 - 2009 gkv - 2010 pkv-behandlung. ausser bei unfällen.

gruß aus hh

Auch nach meiner Auffassung ist die Meinung der GKV (bei Null anfangen) richtig. Vermutlich haben gesetzliche Kassen dabei aber einen Ermessensspielraum, welcher von Kasse zu Kasse verschieden angewendet wird. Ich würde an Deiner Stelle die gesetzliche Kasse, zu der Du evtl. wechseln möchtest, mit der Bitte um eine SCHRIFTLICHE Antwort anschreiben und erst danach entscheiden. Es kann ja auch sein, dass der bisherige Therapeut inzwischen begriffen hat, das er für die gleiche Leistung weniger Geld erhalten wird, wenn Du in die GKV wechselst und er die Behandlung weiterführt und er deshalb nun sagt, Kollegen haben gesagt....Immerhin erhält er von der PKV das 1,8 bis 2,3fache ohne nähere Begründung.

Versicherungstechnische Hintergründe zur Abwicklung einer medizinisch notwendigen Behandlung und dabei entsprechend anfallender Kosten sind für dich ohne Belang. Es steht hier nur die Frage, inwieweit bestimmte Leistungen (bei der heute so kahlgeschlagenen Versorgung aus gesetzlicher Krankenversicherung) überhaupt noch im Leistungsumfang zu finden sind oder als so genannte Kosten für IGEL-Leistungen ohnehin zusätzlich vom Patienten zu tragen sind. Wenn Du zudem mit dem Übertritt von der privaten zur gestzlichen Absicherung gerade einen Schnitt im Behandlungsablauf hast, ist es für die Abrechnungsstellen doch besonders günstig - gibt es wenigstens keine Überlappungen zur Buchung der Aufwendungen. Vom Tage deiner GKV-Zugehörigkeit gehören jedenfalls alle Aufwendungen in deren Abrechnungsstelle und es tritt die Frage nicht wirklich auf, OB ES DENEN PASST, sondern nur, inwieweit fortgesetzt notwendig werdenden Leistungen im Leistungskatalog abgedeckt sind. Die Gesundheit richtet sich nach buchhalterischem Wunschdenken, sondern nach Tatsachen. Und außerdem ist doch unser vietnamisisch-stämmiger Minister ohnehin gerade dabei, 11,5 Milliarden für 2o11 zusätzlich von ihm ersehnte EURo mehr einzustellen in seine Kasse (woher auch immer der das wissen will mit einem gemutmaßten Bedarf in der Zukunft), da ist für deine Peanuts locker Platz! Die noch von Ulla Schmidt angekündigten (von den Kassen freiwillig vorzunehmenden) Beitragssenkungen parallel zu gehörigen Leistungsstreichungen in der GKV sind ja dann - noch in ihrer Amtsperiode - mit dem neueingeführten Gesundheitsfonds und Anhebung der Beiträge auf 15,5 Prozent bereits geplatzt... oder sollte man besser sagen als Volksverdummung entlarvt. Aber wir dürfen es immerfort Reform nennen.

Hallo,

sehr wichtig ist, ob der Therapeut eine anerkannte Therapieform verwendet und ob eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegt.

Wenn der Therapeut einen Antrag auf Kostenübernahme stellt, kann es nur ein Verlängerungsantrag sein. Der Therapeut und der Versicherte machen Angaben, ob bereits in der Vergangenheit Psychotherapie erfolgte. Der Antrag wird an einen Gutachter weitergeleitet, der anhand des Berichts des Therapeuten entscheidet. Maßgebend sind hierbei die Psychotherapie-Richtlinien:

http://www.g-ba.de/downloads/62-492-405/RL-Psycho-2009-10-15.pdf

insbesondere §§ 23a bis 23c

Gruß

RHW