Bescheid (gesetzliche Krankenkasse) Psychotherapie?

2 Antworten

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Wenn der Krankenkasse nichts anderes mitgeteilt wurde (z.B. das die Bewilligung nicht nach Hause geschickt wird, sondern direkt zum Psychotherapeuten!) wird die Bewilligung nach Hause geschickt.

In der Bewilligung steht die bewilligte Stundenanzahl, die Therapieart (z.B. Verhaltenstherapie), Kurzzeit o. Langzeittherapie, Einzel o. Gruppentherapie und der/die Psychotherapeut/in.

In der Regel erfolgt eine Therapie aufgrund einer ärztlichen Empfehlung.

Wenn der Hausarzt eine Verhaltenstherapie empfiehlt, bewilligt die Krankenkasse z.B. 25 Stunden.

Selbstverständlich wird die Therapieart auch in dem Bewilligungsbescheid an den Versicherungsnehmer genannt.

Dahika  11.10.2021, 13:29

und wenn der Arzt keinen Dunst von Psychologie und Psychotherapie hat? Wie es bei Hausärzten gewöhnlich der Fall ist. Er hat das nicht studiert und er hat von Psychotherapieformen nicht mehr Ahnung als der Psychotherapeut von der Blinddarmentzündung.

Der Arzt entscheidet mitnichten über die Form von Therapie. Es braucht ja nicht mal eine Überweisung des Arztes. Natürlich kann der Arzt sagen: "ich glaube, für Sie käme eine Verhaltenstherapie in Frage," aber daran muss sich der Patient nicht halten.

heurekaforyou  11.10.2021, 18:17
@Dahika

Dein Kommentar ist völlig unbegründet!

Du solltest schon lesen und ggf. fragen, wenn du Zusammenhänge nicht verstehst.

und wenn der Arzt keinen Dunst von Psychologie und Psychotherapie hat? Wie es bei Hausärzten gewöhnlich der Fall ist.

Das habe ich auch weder behauptet, noch vorausgesetzt!

Bei gesundheitlichen Beschwerden ist der Hausarzt allgemein der erste Ansprechpartner, weil er den Patienten am längsten kennt .

Bei psychischen Problemen sind häufig Antriebslosigkeit, Erschöpfung, Schlaflosigkeit und Angstzustände typische Anzeichen für eine Depression.

Das weiß auch ein Allgemeinmediziner ohne Psychologe sein zu müssen!

So wie ein Hausarzt auch kein Herzspezialist ist und seine Patienten an einen Radiologen überweist, würde er in diesem Fall sehr wahrscheinlich einen Therapeuten zur Abklärung empfehlen.

Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet die Beiträge ihrer Mitglieder gewissenhaft und zweckgebunden einzusetzen!

Das heißt, der Patient müsste sich selbst um eine fachkundige Stellungnahme kümmern.

Du schreibst:

Der Arzt entscheidet mitnichten über die Form von Therapie.

Kennst du den Unterschied zwischen einer Empfehlung und einer Entscheidung?

Es braucht ja nicht mal eine Überweisung des Arztes.

Aber es braucht Zeit, sich von einem fremden Arzt eine Diagnose erstellen zu lassen, die am Ende aber nicht sonderlich von der Einschätzung des Hausarztes abweicht. Und ohne einen bewilligten Antrag zur Kostenübernahme der Krankenkasse geht auch bei Direktkontakt zum Facharzt nichts.

Von der Tatsache, dass es für psychisch Erkrankte ganz bestimmt angenehmer ist, sich an einen vertrauten Arzt zu wenden ganz zu schweigen. Im vorliegenden Fall ist der Betroffene sogar noch minderjährig!

Du schreibst:

Natürlich kann der Arzt sagen: "ich glaube, für Sie käme eine Verhaltenstherapie in Frage," aber daran muss sich der Patient nicht halten.

Der Patient brauchst sich auch nicht an die Einnahme von Medikamenten, oder die ärztliche Empfehlung mit dem Rauchen aufzuhören halten.

Wer sich jedoch freiwillig in ärztliche Behandlung gibt, vertraut in der Regel aber auch darauf, dass ihm der Arzt nach Möglichkeit dabei unterstützt wieder gesund zu werden.

Mein Tipp:

Vielleicht solltest du dich vorher besser informieren, oder noch besser die Fragen beantworten.

Auf beides hast du nämlich verzichtet!