5 Wochen Frist abgelaufen?

6 Antworten

An Beim Widerspruchsverfahren greift die 5- Wochen -Frist nicht mehr. Das gilt nur für den Antrag an sich.

Du meinst §13,3a SGB V- lies selbst:

Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig,spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder inFällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere desMedizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), eingeholt wird,innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Die Fristbeträgt sechs Wochen, wenn ein im Bundesmantelvertrag der Zahnärzte(BMVZ) vorgesehenes Gutachten durchgeführt wird.

Sollten die dargelegten Fristen von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht eingehalten werden können, muss der Versicherte rechtzeitig schriftlich innerhalb der Frist informiert werden (eine E-Mail genügt hierfür nicht). Hierbei muss ein hinreichender Grund für die Fristüberschreitung dargelegt werden. Hinreichende Gründe für eine Fristüberschreitung liegen z.B. vor, wenn diese darauf beruhen, dass die Versicherten oder Dritte nicht
genügend oder rechtzeitig bei einer körperlichen Untersuchung mitgewirkt
haben oder von einem Gutachter angeforderte notwendige Unterlagen nicht
rechtzeitig beigebracht wurden.

An keiner Stelle geht es hier um den Widerspruch- zur Bearbeitung dessen hat die Krankenkasse bis zu 3 Monate Zeit!

Das ist äußerst seltsam. Zunächst mal wäre relevant zu wissen, ob es sich um einen Vertragstherapeuten oder um das sog. "Kostenerstattungsverfahren" handelt. Letzteres müsste vorliegen, wenn der MDK involviert ist, da der mit Vertragspsychotherapie überhaupt nichts zu schaffen hat.

Wieso der Patient ein MDK-Gutachten kriegt, ist mir schleierhaft. War früher selbst MDK-Gutachter in dem Bereich. Der MDK darf die Gutachten ausschließlich der Krankenkasse schicken und nur in deren Auftrag aktiv werden. Die sozialrechtliche Leistungsentscheidung trifft aber immer die Kasse, dies obliegt nicht dem MDK-Gutachter. Insofern ist der Leistungsbescheid der Kasse relevant. Meiner Kenntnis nach gibt es für Widersprüche keine Frist, mit Sicherheit aber keine fünf Wochen.

Welche fünf Wochen Frist? Bis zur Entscheidung sollen zwar nur sechs Wochen vergehen,aber sollen heisst nicht müssen.Ruf an,was das los ist.Gegen den Bescheid könntest Du Widerspruch einlegen.Hierzu würde ich mich mit dem Sozialdienst oder dem Psychologen beraten.Gut begründet ist halb gewonnen.Falls Du eine Verschlechterung Deines Zustandes begründen kannst,z.B. 2.klinische Phase der Depression,muß neu begutachtet werden.

Ruf doch mal bei der Kasse an und frage nach, was denn nun ist?

Als der Psychotherapeut den Antrag für meinen Mann weggeschickt hat (wir hatten damit überhaupt nichts zu tun), wurde das innerhalb von zwei Wochen schriftlich von der TK bestätigt, dass es bewilligt ist.

Welche Krankenkasse ist das?

lg Liilo

verreisterNutzer  09.05.2017, 12:09

Die AOK

LiselotteHerz  09.05.2017, 12:14
@verreisterNutzer

Scheint ja keine empfehlendwerte Krankenkasse zu sein. Ein Therapeut hat doch da Übung drin, was er schreiben muss, damit das bewilligt wird. Ich würde mal Druck machen, das kann kein Mensch bezahlen, wenn das eine langfristige Behandlung werden wird.

verreisterNutzer  09.05.2017, 12:32
@LiselotteHerz

Meine Therapeutin wird jetzt versuchen zu der Frist , Informationen einzuholen (ob es ausreicht, ein Gutachten zu senden oder ob eine offizielle Absage der krankenkasse folgen muss).

DrKauz  16.11.2017, 13:53

Alles Kokolores. Was ich teilweise für Schmarrn von Therapeuten gelesen habe, gerade von solchen ohne Kassenzulassung! Die Schreiben teils im ersten Satz: "Es liegt keine krankheitswertige psychische Störung vor". Damit darf die Kasse die Therapie gar nicht bezahlen, sonst kriegt sie Ärger mit der Aufsichtsbehörde wegen Verschwendung von Versichertengeldern.

Diese 5 Wochen -Frist gilt nur bei Einstufungen in einen Pflegegrad und wurde für mind. einhalbes Jahr vom Gesetzgeber ausgesetzt, wegen der Umstellungen von Pflegestufen auf Pflegegrade und wegen der neuen Begutachtungsrichtlinien.

DrKauz  16.11.2017, 13:51

Das ist Käse!

Griesuh  17.11.2017, 10:59
@DrKauz

Oh Drkauz. Du hast aber die Ahnung.

Diese Wartezeit von 5 Wochen gilt nur für Einstufungsanträge und ist noch bis mind. 31.12.17 ausgesetzt, da sowohl Pflegekassen als auch der MDK erhebliche Probleme haben um zum einen den vielen Einstufungsanträgen nach zu kommen und zum anderen um das neue System der Einstufungen richtig umsetzen zu können.

Für solche Widersprüche wie vom Frager wegen Kostenablehnung einer Therapie gilt noch immer die Frist von 4 Wochen.

Mache dich einmal schlau.