Widerspruch bei der Krankenkasse!?

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Bei allen widersprüchen gilt, dass bis zu 6 Monaten vergehen können, ohne dass man gerichtlich dagegen vorgehen kann.

Am besten ist es, bei einreichung eines Widerspruches, einen Zeitpunkt festlegen, z. B 4 Wochen mit datum. Dann kann man dagegen vorgehen, wenn nichts geschehen ist. Die Frist muss allerdings auch angemessen sein, da von Seiten der Widerspruchstelle die Sachlage entsprechend geprüft werden muss.

Arbeite selber bei einer Krankenkasse. Eine Frist gibt es nicht, da ja je nachdem das ganze auch mehrere Abteilungen durchlaufen muss und den Widerspruch eine andere Stelle bearbeiten muss, als die die den Bescheid erstellt haben.

Diese Widerspruchsstelle muss daher erst mal den Sachverhalt ermitteln. Dazu benötigt es min. den Sachbearbeiter und seinen direkten Vorgesetzten (ggf. auch noch dem seiner usw). Wenn auch noch die Rechtsabteilung oder der MDK ins Spiel kommen, kann das mit unter sehr lange dauern.

Aber: Narrenfreiheit herrscht hier nicht. Nach 4 Wochen ruhig mal nachfragen, nach 6 Druck machen und nach 8 ggf. einen Anwalt einschalten. Dieser kann im Notfall auf Erteilung eines Entscheides klagen. Dann hat das Gericht zu prüfen, ob eine Entscheidung schon getroffen werden kann, oder ob die Kasse zur Klärung des Sachverhaltes wirklich noch Zeit braucht.

sophiehessen 
Fragesteller
 08.04.2013, 18:19

Danke :) der mdk ist bei mir mit im Spiel, also kann ich mich wohl auf noch ein bisschen Wartezeit einstellen :(

Nicole140789  22.02.2019, 04:58

Ich hätte da eine Frage

ich warte schon seit 5 Monaten auf ein Termin ( hatte Widerspruch eingelegt für die pflegestufe 4 für meine Tochter ) im Dezember stand eine Pflegekraft vor meiner Tür ohne schriftlichen Termin! Ich hatte in Januar dort hingeschrieben die sagten ich bekomme einen Termin zu geschickt! Ich warte seit 5 Monaten auf ein Termin! Dürfen die sich so lange Zeit lassen die MDK?

Hallo, deine Frage wurde schon vor einer Ewigkeit gestellt. Mich würde interessieren, wie lange du insgesamt gewartet hast, bis deine Krankenkasse Dir dien Rückmeldung vom MDK gegeben hat. Ging es da um einen Psychotherapieantrag. Mein Widerspruch ist am 16.04. bei meiner Krankenkasse eingegangen. Meine Begründung und die fachliche Stellungnahme von meiner Therapeutin wurde am 27.04. an den MDK weitergeleitet. Heute sind es 5 Wochen her, dass mein Widerspruch eingegangen ist. Ich habe leider noch keine Rückmeldung bekommen. Hattest du persönlich beim MDK angerufen? Glaubst du, wenn ich beim MDK anrufe, dass es die Entscheidung beeinflussen kann und der MDK dann einfach ein negatives Gutachten erstellt?

Vielen Dank.

Liebe Grüße

Nil

du selbst hast meist nur 2 Wochen Zeit für einen Widerspruch, KK und andere Institutionen dürfen sich Zeit lassen, leider ist das so, falls es aber eine wichtige Sache ist, dürfen sie das aber ungestraft auch nicht, und könnten z.B. bei Sachen die bei Gericht landen, Schwierigkeiten bekommen

Scaver  07.04.2013, 22:08

Frost für Widerspruch ist immer 1 Monat nach bekannt werden!

ich warte auch gerade auf eine Antwort nach einem Widerspruch. 3 Wochen sind bei mir schon vergangen, ich werde es "im Auge behalten",aber da nicht anrufen,sonst labern die mich am Telefon an und ich will es schriftlich haben.

sophiehessen 
Fragesteller
 07.04.2013, 20:48

Bei mir sind's 4 Wochen. Vor ca 2 Wochen haben wir angerufen und die meinten dass es noch locker 4 bis 6 Wochen dauern kann. Ich glaube wir müssen uns noch ewig gedulden :(