Wann verjährt eine Forderung der Stadt?
Ich habe letzte Woche eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung bekommen. Ich hätte im Jahr 2010 von April bis Juli keine Musikschulen-Gebühr meiner Tochter bezahlt. Jetzt kam das Schreiben von der Stadtverwaltung. Nach einem Anruf dort, bekam ich nur die Antwort, dass die erst jetzt den Jahresabschluss machen und ich hätte ja 2010 eine Mahnung bekommen..... Liegt das schon in der "Verjährungsfrist"?
4 Antworten
wenn die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB greift ist die Forderung verjährt
Hi,
die Verjährungsfrist im Privat- und Zivilrecht ergibt sich aus § 195 BGB, allerdings gilt das nicht immer auch für Schulgebühren!
Um genauere Angaben dazu machen zu können, müßte man das zugrunde zu legende Gesetz bzw. die Kommune/Bundesland kennen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist ist 3 Jahre (§195 BGB), sie endete also am 31.12.2013, wenn der Anspruch in 2010 entstanden ist.
Du musst jetzt nur noch die Verjährung geltend machen.
Das muss aber auf Schulgebühren nicht zutreffend sein!
Da wäre ich an deiner Stelle nicht so sicher. Dazu weißt du zu wenigen über den ganze Vorgang. Die Verjährung kann durch einiges gehemmt werden.
http://www.verbraucherschutz-forum.de/?show=tLrR
Aber egal ob verjährt oder nicht. Sie hat die Leistung ja in Anspruh genommen, dann sollte sie das auch zahlen und nicht auf meine Kosten schmarotzen.
4 Monate.... Kostet das so viel? Zahl es doch einfach.