Wann verjährt eine Forderung der Stadt?

4 Antworten

wenn die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB greift ist die Forderung verjährt

Hi,

die Verjährungsfrist im Privat- und Zivilrecht ergibt sich aus § 195 BGB, allerdings gilt das nicht immer auch für Schulgebühren!

Um genauere Angaben dazu machen zu können, müßte man das zugrunde zu legende Gesetz bzw. die Kommune/Bundesland kennen.

Die regelmäßige Verjährungsfrist ist 3 Jahre (§195 BGB), sie endete also am 31.12.2013, wenn der Anspruch in 2010 entstanden ist.

Du musst jetzt nur noch die Verjährung geltend machen.

herja  03.12.2014, 12:26

Das muss aber auf Schulgebühren nicht zutreffend sein!

SchlawienerSued  03.12.2014, 12:41

Da wäre ich an deiner Stelle nicht so sicher. Dazu weißt du zu wenigen über den ganze Vorgang. Die Verjährung kann durch einiges gehemmt werden.

http://www.verbraucherschutz-forum.de/?show=tLrR

Aber egal ob verjährt oder nicht. Sie hat die Leistung ja in Anspruh genommen, dann sollte sie das auch zahlen und nicht auf meine Kosten schmarotzen.

4 Monate.... Kostet das so viel? Zahl es doch einfach.