Verjährung bei Zahlungserinnerung Agentur für Arbeit?
Hallo, ich benötige Hilfe.Am 17.7.17 kam von der Bundesagentur für Arbeit eine Zahlungserinnerung einer am 1.2.2010 fälligen Forderung des Jobcenters in Höhe von fast 5 T€.Das war ein Darlehen zur Beschaffung von Sachgütern. Er hat nun eine Zahlungsfrist von 14 Tagen für diese Summe bekommen.Meine Frage: gilt hier die 3jährige Verjährungsfrist lt. BGB oder ist das bei Forderungen von Ämtern anders?Lt. Auflistung hat er im Februar 2010 eine Mahnung i.H. von 2,60 € und im Mai 2012 eine Mahnung i.H. von 24,30 € bekommen, könnte das letzte ein Mahnbescheid sein ?Leider kann mein Mann dazu nichts sagen, zu der Zeit kannten wir uns nicht und er hat damals jegliche Post ungeöffnet vernichtet.Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen...vielen Dank schon einmal!
1 Antwort
Was das letzte ist, kann dir hier keiner sagen mit nur-Geld-Summen-Angaben.
Auch hier zählt die 3.jährige Verjährungsfrist.
Punkt 1: (der sich hier wohl nicht klären lassen wird, wenn dein Mann Post weg geworfen hat): Wurde die Summe im Ganzen (Nach den Forderungen die du nennst ja wohl nicht) angemahnt? Dann ist Hemmung eingetreten.
Wenn definitiv "Nein":
2: Der 3jährigen Verjährung muss aktiv widersprochen werden. Sprich, ihr müsst der Forderung widersprechen, in etwa: "Ich widerspreche den Forderungen als unzulässig, da sie verjährt sind."
3. Ihr solltet einen Anwalt zu Rate ziehen bei dieser Summe. Eine Erstberatung kostet um die 200 Euro, das sollte die Sache wert sein.