Jobcenter Forderung von 2008 heute eingetroffen , verjährt?
Hallo Ich war 2008 Arbeitslos, habe Harz4 erhalten, Zeitungen ausgetragen versucht mir eine Existenz aufzubauen auf selbständiger Art und weise. Wenn Zahlungen zu viel geleistet wurden wurden diese direkt mit dem Harz4 Geld so viel ich weiß stetst immer direkt verrechnet. 2013 verlor ich dank Jobcenter sogar meine Wohnung und geriet in die Obdachlosigkeit für ca 3 Monate. Nun haben sie mir über denn Landkreis heute eine Mahnung zukommen lassen für eine angebliche Forderung von 12.08 bisher habe ich aber keine Forderung bekommen und brauche somit ja auch schon mal die Mahnkosten nicht bezahlen da eine Mahnung rechtlich unzuläßig ist. Wenn nun tatsächlich Kosten offen währen frage ich mich zum einen warum haben sie diese nicht stets mit denn Geldern verrechnet wie sonst auch und zum anderen wenn die Forderung aus 12.2008 ist, ist sie somit nicht eh schon verjährt ? Freue mich auf eure Antwort bzgl. der Verjährungsfrist und ob ihr zur Schuldnerberatung diesbezüglich gehen würdet bei der ihr eh täglich im Hause seit wegen der Umschulung zwecks Klärung und dann gegebenfalls zum Anwalt falls sie nicht weiterkommt oder euch direkt einen Anwalt suchen würdet.
Mfg
6 Antworten
Ein Verwaltungs-Rechtler wird dir darauf verbindliche Antwort geben können. Auch wenn hier RA sind, dürfen sie hier keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen. In der Regel gibt ein RA jedem Mandanten eine kostenfreie Auskunft und lässt erst dann sein Mandat unterschreiben. Genau betrachtet, öffnet das viele Türen.
Da Verjährung in diesem Bereich ein diffiziles Thema mit unendlich viele Fallstricken (und mehreren möglichen Fristen) ist, wird dir auf Grund deiner Wischiwaschi-Angaben niemand - nicht einmal ein hier anwesender Anwalt - sagen können, ob die Rückforderung schon verjährt ist.
Also ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen. Ich war 1995 für ein halbes Jahr Arbeitslos. Bekam aber erst ca. 4 Jahre später ein Schreiben wegen zu Unrecht erhaltener Gelder, aufgrund Arbeitsaufnahme. Ich wußte ja damals das diese Forderung nicht stimmen konnte und bin sofort zu einem Anwalt der mir zugesprochen wurde, da ich zu dieser Zeit noch in der Gewerkschaft IG Bau war.
Leider war dieser Anwalt dermaßen unfähig und zu blöd mich trotz eidestattlicher Erklärung zu vertreten, denn am Ende mußte ich dennoch Geld in Höhe von über 1000 DM (damals noch D-Mark) an das Arbeitsamt zurückzahlen welches ich aber vorher niemals erhalten hatte. Ich hatte mich bis auf geraume Zeit geweigert dies zu bezahlen, bis irgendwann eine Lohnpfändung ins Haus flatterte. Leider blieb mir nichts anderes übrig als zu bezahlen, aufgrund fehlender Beweise.
DESWEGEN geht man mit sozialrechtlichen Fragen nicht zu einem Gewerkschaftsanwalt, der eher auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.
Lies dich mal durch: Klick mich!
Leider sind die Angaben des Fragestellers unvollständig. Grundsätzlich wäre eine Forderung aus 2008 längst verjährt. Allerdings kann es sein, die Verjährung wurde durch geeignete Maßnahmen des Gläubigers gehemmt. Sollte es seit 2008 tatsächlich nie einen Hinweis auf die Forderung gegeben haben, wäre die Forderung nicht nur verjährt sondern verwirkt, d.h. selbst wenn die Einrede der Verjährung erfolglos bleibt muß wegen Verwirkung nicht gezahlt werden.