Vollzeitstudium neben sozialpflichtiger Beschäftigung, Meldung an Arbeitgeber?

6 Antworten

Ein normales Studium ist neben einer Vollzeitberufsstelle kaum machbar, ausser Du schiebst nur Nachtschichten. Wann willst Du denn zu den Vorlesungen, Seminaren oder Übungen gehen?

Für Dich wäre ein Fernstudium ideal, wo Du Dir die Zeit frei einteilen kannst. Dies wäre dann berufsbegleitend > das sagt nicht unbedingt etwas darüber aus, ob es zu Deinem Beruf inhaltlich passt, sondern zeitlich.

October2011  07.02.2014, 08:43

Wann willst Du denn zu den Vorlesungen, Seminaren oder Übungen gehen?

DAS habe ich mich auch gerade gefragt. Wäre dasso einfach würde ich als Gasthörer nur so zu Spaß in Vorlesungen gehen.

October

Hallo,

der Arbeitgeber erhält keine Info von der Krankenkasse über das Studium. Die Krankenkasse speichert aber die Daten über das Studium (z.B. Hochschule, Studienfach, Fachsemesterzahl).

Wenn Arbeitgeber und Krankenkasse aus irgendeinem Grund über den studierenden Arbeitnehmer sprechen, könnte es versehentlich passieren, dass das Wort "Studium" unerlaubterweise erwähnt wird (bei einer Krankenkasse arbeiten Menschen, die auch einen Fehler machen können). Ggf. bei der Krankenkasse klären, ob die Versichertendaten einen besonderen Sperrvermerk bekommen können (wie z.B. bei den Daten der Mitarbeiter der Krankenkasse).

Anmerkungen zum Studium:

  • evtl. die Arbeitszeit befristet für 1 bis 2 Jahre auf 30 oder 32 Stunden reduzieren (wenn der Arbeitgeber mitspielt). Hier kann man dann das entsprechende Netto errechnen:

.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/gehaltsrechner/

  • Fernstudium

https://www.fernuni-hagen.de/

  • berufsbegleitendes Studium ist meistens auch für Berufsfremde möglich (wenn auch deutlich schwieriger)

Gruß

RHW

Ich gehe Mal vom Normallfall aus und somit müsstest du deinen Arbeitgeber darüber informieren. Er wird Verständnis haben aber natürlich auch wollen, dass du dich in deiner Freizeit erholst um eine konstant gute Arbeitsleistung zu erbringen.

Warum fragst Du das nicht die Kasse? Die wird das ja bestens beantworten können. Wenn Du Vollzeit arbeitest, wirst Du in Deiner Freizeit studieren (...wie auch immer Du das bewerkstelligen willst...) und Deine Freizeitbeschäftigungen teilst Du Deinem Arbeitgeber ja auch nicht mit, würd' ich denken...

wenn eine Grundsatzdiskussion über die Machbarkeit ausbleibt.

Schön und gut, aber was ist mit Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Klausuren.....?