Vermieter gestorben, dürfen Erben den Mietvertrag und die Miete kravierend ändern?

12 Antworten

Die Erben sind wohl so zu betrachten, wie Käufer der Wohnung, und es heißt, "Kauf bricht Miete nicht". Das heißt, die Erben übernehmen erst einmal die bestehenden Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten.

Das heißt natürlich nicht, dass die Miete weiterhin günstig bleibt! Es kann auch sein, dass sie diese erhöhen, sobald es eben möglich ist. (Es ist dann möglich, wenn eure Miete unter dem Mietspiegel liegt. Schaut also mal nach dem Mietspiegel für eure Stadt und rechnet nach, wie viel eure Wohnung "eigentlich" kosten müsste. Mehr können die Vermieter nur bei besonderen Umständen verlangen, z.B. wenn sie die Wohnung grundlegend modernisieren.)

Gerhart  29.09.2018, 18:13

Eine Mieterhöhung könnte nur zum 01.07.2019 (15 Monate nach Mietbeginn) greifen.

Mikkey  29.09.2018, 20:21
@Gerhart

Nein, sie kann (s. Frage) erst 5 Jahre nach Mietvertragsabschluss greifen.

Meines Wissens müssen Erben den alten Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten übernehmen.

Wendet Euch an den Mieterschutzbund.

rotreginak02  29.09.2018, 13:59

Das ist auch so :-)

Gerhart  29.09.2018, 18:11

Wozu an Mieterbund wenden? Der FS ist voll umfänglich im Recht. Eine Klage der Erben würde ins Leere gehen.

Definitiv nein!

Kauf/ Eigentümerwechsel bricht nicht Miete, der alte Mietvertrag besteht weiter.

Du brauchst und solltest keinen neuen Mietvertrag unterzeichnen.

Lasse eine beabsichtigte Mietzinserhöhung sofort prüfen, oft sind auch diese unwirksam wegen Formalfehlern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Mikkey  29.09.2018, 20:20

… nicht wegen Formalfehlern, sondern wegen Nichteinhaltung der Mietvertragsbestimmung.

rotreginak02  29.09.2018, 20:43
@Mikkey

Nein, ich meinte schon die Formfehler, die häufig bei einem sogeenannten "Mieterhöhungsgesuch" gemacht werden.

Mikkey  29.09.2018, 20:44
@rotreginak02

ich meinte die Bestimmung, die

"uns 5 Jahre keine Mieterhöhung garantierte"

Nein. Der Mietvertrag muß so übernommen werden, wie er ist. Laßt euch nicht auf einen neuen oder auf eine Änderung ein! Nix unterschreiben!

Die Miete kann im gsetzlchen Rahmen erhöht werden, alles andere ist Unfug.

Die Erben treten als Rechtsnachfolger in den Mietvertrag ein. Mehr ändert sich nicht. Miete bleibt wie sie ist, Mietvertrag ebenso. Ein Mieterhöhungsverlangen darf frühestens 12 Monate nach Mietbeginn zugestellt werden, ansonsten ist es unwirksam.

Da im Mietvertrag keine Mietsicherheit vereinbart ist, kann diese nicht nachträglich gefordert werden.

Also: Ruhe bewahren und einfach schweigen.

Miete weiter auf das bisherige Konto überweisen bis Mitteilung (schriftlich mit Erbschein) zu einer evtl. Änderung der Bankverbindung vorgelegt wird.

Einen Anwalt oder Mieterverein kannst du dir ersparen.

Gerhart  29.09.2018, 18:15

So ist der richtige Weg!