Trotz kündigung Ausbildung beenden?

10 Antworten

Es wird bei diesen Abmahnungen sicherlich keine Kündigung folgen. Der Betrieb hat nach der Probezeit keine Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis ordentlich zu kündigen. Für eine außerordentliche Kündigung liegen keine Gründe vor, so wie du sie beschreibst.

Das solltest du als Auszubildender in der Berufsschule in der Regel in Lernfeld 1 gelernt haben.

Kündigungen eines Azubis sind nach der Probezeit nur sehr schwer durchzusetzen. Je näher ein Azubi der Beendigung der Ausbildung ist, desto schwerer wird es für den Arbeitgeber. Deine Abmahnungen reichen bei weitem nicht Dich zu kündigen und so kurz vor Abschluss der Ausbildung schon gar nicht.

Für später: Es reicht manchmal eine einzige Abmahnung für eine verhaltensbedingte Kündigung, wenn in dieser darauf aufmerksam gemacht wird, dass im Wiederholungsfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen (Kündigung) gerechnet werden muss.

Es ist ein "Märchen", dass man erst nach drei Abmahnungen eine Kündigung bekommen kann.

Schau dass Du Deine Prüfung mit einem guten Ergebnis schaffst, vor einer Kündigung wegen dieser zwei Abmahnungen brauchst Du, wie gesagt, keine Angst zu haben. Das wird rechtlich nicht machbar sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Falls tatsaechlich eine Kuendigung erfolgen sollte (die hier mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht berechtigt sein duerfte), wende dich umgehend an die zustaendige Kammer (IHK, Handwerkskammer oder welche auch immer fuer dein Ausbildungsverhaeltnis zustaendig ist). Dort wird man dir helfen.

Ich denke aber, dass da gar keine Kuendigung kommen wird.

Bist du schon zur Abschlussprüfung angemeldet? Sorg dafür, dass die Anmeldung stehen bleibt.

Falls du gekündigt werden solltest, sprich sofort mit der Industrie und Handelskammer. Es wird ein sogenanntes Schlichtungsverfahren eingeleitet.

Ich glaube kaum, dass dein Fehlverhalten eine Kündigung rechtfertigt.

Auch ohne Ausbildungsstelle kannst du an der Prüfung teilnehmen. Du solltest auf jeden Fall weiter zur Berufsschule gehen.

Schlimmstenfalls musst du die Prüfungsgebühren selber tragen. Dazu kannst Du Hilfe von der Agentur für Arbeit bekommen.

So etwas sollte so früh wie möglich mit der Berufsschule persönlich abgeklärt werden. Also, auf zum Vertrauenslehrer bzw. ins Sekretariat und Bescheid geben, fragen an wen du dich diesbezüglich wenden kannst um Informationen zu erhalten was du nun tun musst/ kannst.

Dieses Vorgehen sollte man angehen, sobald(!) einem bekannt wird das das Ausbildungsverhältnis seitens des Ausbildungsbetriebes gekündigt wird.

Also, Montag sofort darum kümmern! Nicht erst "irgendwann mal"

curlyfrie240 
Fragesteller
 24.03.2019, 15:23

Ich weiss ja noch gar nicht ob ich gekündigt werde oder was jetzt passiert. Es ist am Freitag passiert. Morgen werde ich das erste mal mit meinem Ausbilder etc. darüber sprechen können. Vielleicht sagt er mir ja auch nur dass er mir dafür einen Urlaubstag abziehen wird...oder eben er gibt mir eine Abmahnung und das könnte meine Kündigung sein dann auch wenn ich mich richtig informiert habe

Rockige  24.03.2019, 15:40
@curlyfrie240

Okay, aber nach dem Gespräch mit dem Ausbilder solltest du bei allernächster Gelegenheit deine Berufsschule darüber informieren und mit dieser besprechen was nun zu tun ist um den Fortlauf deiner Ausbildung nicht zu gefährden. Je eher Lösungen gesucht und gefunden werden, um so besser.