Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub trotz Kündigung?

3 Antworten

Der Anspruch auf Bildungsurlaub beträgt fünf Tage pro Kalenderjahr, wenn regelmäßig an fünf Wochentage gearbeitet wurde. Der volle Anspruch entsteht, sobald das Beschäftigungsverhältnis sechs Monate bestanden hat. Bei einem unterjährigen Ausscheiden wird der Bildungsurlaub nicht rechnerisch pro Monat in Teilurlaub aufgeteilt. Wenn der Anspruch einmal entstanden ist, kann der Bildungsurlaub in voller Höhe beantragt werden.

Bezweifele ich, denn der Bildungsurlaub soll ja auch der Firma zu Gute kommen und das passiert ja nicht mehr, wenn du gekündigt hast.

Wenn man allerdings danach mal Googlet, steht folgendes

Der Umstand Ihrer Kündigung schließt den Anspruch auf Bildungsurlaub nicht grundsätzlich aus. Der Anspruch auf Bildungsurlaub beträgt fünf Tage pro Kalenderjahr, wenn regelmäßig an fünf Wochentage gearbeitet wurde. ...

Wenn der Anspruch einmal entstanden ist, kann der Bildungsurlaub in voller Höhe beantragt werden.

Bildungsurlaub in der Kündigungsfrist - frag-einen-anwalt.de

Nein, jedenfalls nicht wen er noch nicht angetreten wurde.

Ob rückwirkend, wenn du ihn schon angetreten bist, wohl auch nicht.