Soll ich doch unterschreiben?

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auf keinen Fall unterschreiben!

Die sogenannten "Früchte" (darunter versteht man Zinsen, Mieten, Beteiligungsgewinne etc.), die aus dem Nachlaß Deiner Mutter erwirtschaftet werden, stehen der Erbengemeinschaft als Ganzes zu (es handelt sich bei der Erbengemeinschaft um eine sogenannte Gesamthandsgesellschaft, die im Regelfall auch nur einstimmig Beschlüsse fassen kann).

Deine Miterben handeln bereits rechtswidrig, wenn sie

a) Eine Neuvermietung ohne Deine Mitwirkung (Unterschrift oder gar nur Kenntnis) vornehmen. Hierzu gehört der konkrete Mietvertrag, der Vertragspartner, die Miethöhe etc.

b) Diese Miete auf ein eigenes Konto überweisen lassen. Die Miete müsste korrekt auf ein Nachlaßkonto, das heißt ein Konto, welches auf die Erbengemeinschaft als ganzes lautet, fließen. Transaktionen von diesem Konto können nur mit Zustimmung aller Erben vorgenommen werden. Dies solltest Du unbedingt verlangen und keinesfalls eine andere Vollmacht, gar von Deinen Miterben selbst aufgesetzt, unterschreiben.

Das Verhalten Deiner Miterben deutet stark darauf hin, daß Du ausgebootet werden sollst und man versucht, Dich bei der Erbeauseinandersetzung über's Ohr zu hauen. Du brauchst juristischen Rat, zumal das sicherlich bei einer Immobilie mit entsprechendem Grund etc. sehr wohl rechnet (zwar kostet der Anwalt etwas, aber ohne werden Deine Miterben Dir offenbar die "Hosen ausziehen". Mein Tipp, sprich mit mehreren (!) Anwälten in Deiner Gegend (verabrede vorher telefonisch einen unverbindlichen und kostenfreien Kennenlerntermin!). Such Dir einen Anwalt, der nach EVG (Rechtsanwaltsvergütungsordnung) liquidiert und nicht nach Stundensatz (wird für Dich günstiger sein). Auch kann man mit vielen Anwälten Vereinbarungen treffen, zB in die Richtung, daß das Ziel des Mandates die AUSEINANDERSETZUNG der Erbengemeinschaft ist, die anfallenden Anwaltshonorare aber erst dann zu begleichen sind, wenn auch Dein Erbanteil als Geld geflossen ist. Alternativ kannst Du auch recht günstig zB bei http://www.beauftrag-einen-anwalt.de einen entsprechendes Mandat erteilen (ich würde allerdings die persönliche Variante und Mandatsgestaltung an Deiner Stelle bevorzugen).

Noch ein letzter Tipp: Wenn schon so früh Problem mit Miterben entstehen, weil sie eine Immobilie, die noch dazu weit entfernt ist, eigenmächtig bewirtschaften, würde ich an Deiner Stelle die Zwangsversteigerung betreiben. D.h. die Immobilie wird vom Amtsgericht versteigert (bei der momentanen Marktlage eine gute (lukrative) Sache) und die Erben erhalten im Anschluß gemäß Ihrer Erbquote den anteiligen Verkaufserlös (minus einige Gebühren). Dann hast Du kein Problem mehr mit Mieten, die "versickern", Unterhaltskosten und Reparaturen, die Du nicht nachprüfen kannst (ob es wirklich an dem Objekt war, oder vielleicht doch am Ferienhaus des Miterbens etc...).

Noch ein letzter Punkt: Wenn im Nachlass eine Immobilie ist, braucht ihr zwingend einen Erbschein, denn sonst ist im Grundbuch nicht die Erbengemeinschaft als neuer Besitzer einzutragen. Evtl. haben Deine Miterben diesen sogar schon ohne Dein Wissen beantragt, schliesslich machen sie ja bereits andere Transaktionen mit der Immobilie. Du BRAUCHST eine gut RECHTSBERATUNG. Unbedingt.

Beste Grüße und viel Glück

Mabuse

mabuse76  04.03.2010, 10:04

ich meinte RVG (Rechtsanwaltsvergütungsordnung)(tippfehler). Und der Beratungsgutschein vom Amtsgericht ist auch eine gute Idee....

Du kannst beim Gericht einen Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe stellen - wenn du so wenig hast, übernimmt der Staat die Anwaltskosten. Ansonsten: Schwierig, ich kenne ja weder dich noch deine Schwestern. Wenn du deine Mutter nicht gepflegt hast und die sich gut um das Haus gekümmert haben, dann würde das ja gut passen. Aber ich würde auf dem Zettel ein Komma ein- und außerdem hinzufügen: ", die Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben (Miete, Reparaturen, Steuern u.a.) erfolgt einmal jährlich." Weil das Arbeit macht, soll sie sich dafür auch ein paar Euronen gönnen. Aber du verlierst nicht den Überblick. Eine Blankovollmacht würde ich erstmal nicht erteilen wollen - aus den von dir genannten Gründen.

Hallo was meine den deine anderen Geschwister? Beratschlage mal dich mit Ihnen und du kennst doch deine Schwerster und weist ob du ihr vertrauen kannst. Du hast ja recht wenn es ums Erben geht da ist alle anders. Aber ich denke wenn du mit deiner Schwester noch einmal in ruhe darüber redest und vor allem. Das sie dir alle Unterlagen Zeigt( Konto Auszüge, Kostenvoranschlag vom Handwerker was für eine Reparatur am Haus) und es genau im Schreiben steht das die Vollmacht sich nur auf Reparaturen, Steuer Öl ,Nebenkosten für das Objekt ist dürft das Ok sein.

Ja, das ist doch eine gute Lösung. Aber lass Dich vorsichtshalber beim Konto mit eintragen. So weißt du immer was passiert. Und setzt ein Schreiben auf, dass niemand ohne die Zustimmung der anderen etwas reparieren lassen darf oder gar das Objekt verkaufen kann. Wichtig ist, dass Du das Erbe antrittst.

winky013  04.03.2010, 09:47

Ein Erbe tritt man automatisch an, nur Ausschlagen muss man unterschreiben.

Hey, also ich persönlic denke, dass du es unterschreiben solltest, wenn du ihr vertraust. Wenn das Haus nun vermietet ist, seid ihr die Vermieter und müsst Reperaturen u.a. bezahlen, klar, von der Miete. Du solltest dir aber sicher sein, dass sie nichts für sich nimmt. Am besten lässt du dir dann auch eine Vollmacht für das Konto geben, damit du siehst, was rauf und runter fließt. Es können ja mehrer Personen eine Karte von nem Konto haben, dann habt halt ihr drei je eine. Wenn Reperaturen getätigt werden, lass dir die Rechnungen faxen oder schicken und gleich es mit den Ausgaben vom Konto ab. So weißt du, dass sie dich nicht bescheißen. Vertraust du ihnen auch so, dann lass das. Euch steht zwar allen dreien das Erbe zu, ich denke allerdings immer, dass diejenigen mehr Anspruch drauf haben, die sich auch um die verstorbene Person gekümmert haben, was nichts schlechtes gegen dich jetzt sein soll. Aber du wohnst halt weit weg. Rede mit deinen Geschwistern und findet eine Einigung. Dir steht ja auch was vom Erbe zu, eben 1/3 des Hauses, daher würde ich das auch kontrollieren, wie oben beschrieben. Oder du verkaufst ihnen deinen Anteil. Beantrage auch einen Erbschein, das ist wichtig, denn nur so gehört dir ja überhaupt was vom Haus;-)