Gemeinschaftlicher Erbschein oder Teilerbschein

3 Antworten

-- Der Teilerbschein bezeugt das Erbrecht und weist die Größe des Erbteils aus. Dieser Nachweis des Erbrechts in Form des Teilerbscheins ist in der Regel notwendig, um ein Grundstück oder eine Immobilie auf den eigenen Namen umschreiben zu lassen, um Geld vom Konto des Erblassers abzuheben oder beispielsweise um bei der Aufnahme eines Kredits als Sicherheit bei der Bank vorgelegt zu werden.

-- Teilerbschein

Möglich ist jedoch auch die Ausstellung eines Teilerbscheins, der lediglich Angaben über das Erbrecht eines der Erben enthält. Ein Teilerbschein ist für einen Miterben in der Regel jedoch nur sinnvoll, wenn er die Tatsachen, die das Erbrecht der Miterben begründen, nicht belegen kann und er die Legitimation seiner Erbteilsquote benötigt.

-- Ein Teilerbschein kann auch zusätzlich zum gemeinschaftlichen Erbschein beantragt werden. Möchte nur ein Teil der Erben seine Erbteile ausweisen lassen, wird ein gemeinschaftlicher Teil-Erbschein ausgestellt.

http://www.erbrecht-heute.de/Teilerbschein.html

Zunächst: Erbscheine weisen Inhaber lediglich im Außenverhaältnis, also gegenüber Behörden, Ämtern und Banken als gesetzmäßige Erben aus. Sie sind daher ebenso teuer wie unnötig.

Alle 5 Erben bilden eine Gemeinschaft und können nur gemeinsam Entscheidungen über den Nachlass treffen.

Gelingt dies nicht, können einzelne Erben Teilungsanordnung bei Gericht verfügen, was ebenso langwierig wie kostenträchtig ist.

Am besten einigt man sich auf einen Sprecher oder Organisator, der alles spruchreif vorbereitet und Teilungsvorschläge in Absprache unterbreitet.

Wer möchte das Haus? Wer organisiert ggf. den Verkauf? Wer legt auf bestimmte Gegenstände des Nachlassses Wert? Wer hat Darlehen auf sein Erbe bekommen? Wurden Schenkungen gemacht?

Vielleicht möchtest du dich da vorschlagen?

Ordne den Nachlass entsprechend, erstelle Listen, frage rum, wer was warum gerne hätte und mache praktikable Vorschläge, wie das wertmäßig entsprechend aufgeteilt werden könnte.

Die Beerdigung fällt dem Nachlass ebenso zur Last wie alle Nachlasskosten, also auch deine Aufwendungen an Telefon, Behördengänge, Totenschein, Grundbuchauskünfte, Hausgutachten, Maklerkosten, Notarkosten usw. usw. Alles genau aufschreiben und beleghaft darstellen.

Diese Verhandlungen werden schwierig genug, meist will jeder das Haus haben aber keiner kann die übrigen auszahlen, mindestens drei legen auf einen bestimmten Gegenstand Wert aber es lohnt sich, es zu versuchen um das Erbe einigermaßen freidlich zu verteilen.

Im Innenverhältnis gelingt das nie, Neid ist immer ein Faktor.

Aber wie gesagt: streitig ausgeurteilt vergehen Monate, gar Jahre, bis das alles entschieden ist und es kostet ein halbes Vermögen an Gutachten, Gerichtsgebühren und Anwälten - mit diesem Hinweis bekommt man dann doch alle an einen Tisch und eine Einigung zustande, wenn sie von einem Neutralen gut vorbereitet wird.

Viel Erfolg

HTH

G imager761

Im Grunde ist es egal ob Teil- oder Gesamterbschein. Die Erben können so oder so nur gemeinschaftlich handeln. EIn Teilerbschein ist nur sinnvoll, wenn noch nicht feststeht, wer den Rest erbt. Wenn sicher ist, dass alle 5 Erben werden, sollte deine Frau einen Gesamterbschein beantragen (das kann sie auch ohne Mitwirkung der anderen Erben tun).