Wie zieht man formal den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zurück?

3 Antworten

Zunächst wäre das Erbe wirksam (notariell oder durch Erklärung gegenüber dem Rechtspfleger im Gericht) auszuschlagen, davon abgesehen kann der Erbscheinsantrag jederzeit durch einfache schriftliche Erklärung zurückgenommen werden.

Innerhalb der zwingenden Frist von 6 Wochen ab Kenntnis des Erbanfalls kann man auch mit Erbschein sein Erbe formal, d. h. persönlich zur Niederschrift beim NLG oder durch einen Notar beurkundet erklärt ausschlagen.

Inwieweit man den Antrag auf Erscheinserteilung zurücknehmen kann oder der gerade dann kostenpflichtig übersandt wurde, weiß niemand belastbar zu beantworten.

G imager761

Ruf doch einfach beim zuständigen Amts- bzw. Nachlassgericht an oder geh hin, wenn möglich. Die erlären dir das alles kostenlos ganz genau und vor allem stimmen deren Aussagen 100%ig. Wenn ihr die Erbschaft ausschlagen wollt, müsst ihr dies unbedingt (jeder Erbe einzeln!) innerhalb von sechs Wochen tun, wobei  als Stichtag immer der Tag gilt, an dem ihr von der Erbschaft erfahren habt.Die Ausschlagung müsst ihr beim Nachlassgericht persönlich zur Niederschrift erklären, d.h., ihr müsst sowieso alle dorthin. Auch ein Notar kann die Ausschlagung beurkunden.Beim gericht direkt ist es aber preiswerter.