Todesfall: wer zahlt die Rechnungen bis der Erbschein vorliegt?

4 Antworten

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Vom Verstorbenen erteilte Einzugsermächtigungen werden von der Bank üblicherweise noch erfüllt, sofern das Konto die erforderliche Deckung aufweist. Mit dem notariellen Testament bzw. dem Erbschein kann das Konto aufgelöst werden, manche Banken informieren auch die Einzugsberechtigten über den Tod des Kontoinhaber.

In der Verantwortung ist die Erbin ab Todestag.

Daher sollte sich die Erbin über die weitere Nutzung des Hauses bereits Gedanken machen und die Versorger über den Eigentumswechsel informieren, ggf. Abschläge bei erwartem Leerstand ändern lassen. Soll das Haus verkauft, vermietet oder selbstgenutzt werden.

Für die Zählermiete und die Grundkosten ist sie bis zum Besitzwechsel verantwortlich.

brido 
Fragesteller
 04.08.2018, 18:41

Da die Erbin sowohl Plus als auch Minus erbt , macht es dann keinen Unterschied ob sie gleich die laufenden Kosten bezahlt oder ob sie vom Konto noch abgebucht werden. In dem Fall will sie das Haus selbst nutzen.

kabbes69  04.08.2018, 19:01
@brido

Danke für den Stern :)

Solange sicher gestellt ist, dass die Kosten bezahlt und nicht doppelt bezahlt werden, macht es keinen Unterschied.

Leider reagiert hier jede Bank und jeder Versorger anders. Mit den Versorgern am Besten telefonieren, welche Unterlagen sie für die Umschreibung wollen.

Wenn noch Pflichtteile gerechnet werden müssen, muss sie auf sämtliche Belege achten. Dann sollten auch die Zählerstände zum Todestag ( oder jetzt) notiert werden und von allen Versorgern eine Abrechnung zu dem Termin verlangt werden.

Gebäudeversicherung verlangt zur Umschreibung den Erbnachweis oder den Grundbucheintrag. (evtl besteht hier ein Sonderkündigungsrecht)

Falls Minus noch Darlehensraten sind, natürlich auch weiter bedienen.

Strom und Gas gehören zum Haushalt.Wenn das Konto gesperrt ist wird sich die Tochter dann mit dem Kreditinstitut über fällige Raten einigen müssen.

Das wäre zu empfehlen, außer sie hat die Absicht, das Erbe auszuschlagen.

nein, muss sie nicht, außer sie wohnt in dem Haus und nutzt Strom und Gas.