Bank-Konto gesperrt wegen Todesfall ?

6 Antworten

ERbschein beantragen. Miete wird auch noch weiter bezahlt, da der Mietvertrag ja noch 3 Monate weiter läuft.

Bei einer Vollmacht über den Tod hinaus, können die Bevollmächtigten auch weiterhin Geld abheben.

Das Konto sollte nicht gesperrt sein, höchstens die EC Karten. Daueraufträge und Abbuchungen, die der Erblasser selbst genehmigt bzw. beauftragt hat sollten normal weiterlaufen.

oder alleiniges neues Konto eroeffnen

Das ist auf jeden Fall sinnvoll. Wieso eigentlich alleiniges Konto ? Wenn es ein gemeinsames ( oder ) Konto mit den Erblasser gabt, kann der Überlebende doch weiterhin auf das Konto zugreifen.

Gehe zum Erbschaftsgericht und beantrag den erbschein den bekosmt du recht schnell wen klar ist wer erbe ist und wer nicht außerdem gibt es ja auch noch die ausnahmereglung für die ehefrau.Dafür must du aber den totenschein haben.

wellensteiner 
Fragesteller
 23.03.2016, 18:18

Bakkonto ist gesperrt , Erbschein kann daher nicht bezahlt werden.

VictoriAlli  23.03.2016, 18:33
@wellensteiner

Die Erbscheinskosten werden vom Gericht nicht als Vorschuss verlangt.

Bankkonto gesperrt wegen Todesfall?

Das kann ich mir nicht vorstellen.

Die Ehefrau bzw. Witwe soll mal zur Bank gehen und nachfragen.

Einen Erbschein bekommt man nach meinem Wissen sofort.

wellensteiner 
Fragesteller
 23.03.2016, 18:02

Bei Todesfall werden immer alle Konten gesperrt, sonst koennte der  die Überlebende alles abheben. Frage war nach einer Loesung:

oppenriederhaus  23.03.2016, 18:06
@wellensteiner

Erbschein beantragen beim Nachlassgericht

anitari  23.03.2016, 18:10
@wellensteiner

Bei Todesfall werden immer alle Konten gesperrt,

Wer sagt das bzw. wo steht das?

sonst koennte der  die Überlebende alles abheben.

 Na und? Das ist doch sein/ihr Problem.

Frage war nach einer Loesung:

Hab ich doch geschrieben, zur Bank gehen und umgehend Erbschein ausstellen lassen.

ichweisnix  24.03.2016, 08:14
@wellensteiner

Bei Todesfall werden immer alle Konten gesperrt,

Der Vertrag wird mit den Erben fortgesetzt.

sonst koennte der  die Überlebende alles abheben.

Das geht nicht. Die Erben müssen der Bank gegenüber ihre Erbenstellung nachweisen. Ansonsten wäre es ja das Gleiche als wollte ein Dritter, z.b: der Nachbar Geld abheben.

Wenn sie keine Bankvollmacht hatte, dann kommt sie erst mit Erbschein an das Konto.