rote Ampel überfahren im Stau

9 Antworten

Wenn Du hinter der Ampel zum stehen gekommen bist und das zweite Foto des "Blitzers" dich drauf hat, hast Du Glück. Denn: In der Regel schiessen die Blitzkästen zwei Fotos! Das erste nach Kontaktauslösung ca. 1M nach der Haltelinie. Der zweite Blitz (also das zweite Foto) wird unmittelbar danach geschossen um festzustellen, ob Du nicht doch noch (verspätet) zum stehen gekommen bist. In diesem Falle hörst und liest Du nichts vom Amt. Bist Du auf dem zweiten Foto aber verschwunden handelt es sich leider um einen Rotlichtverstoß.

Eine Rotlichtüberwachung blitzt immer 2x. Einmal beim Überfahren der Haltelinie und später noch einmal, ob zu sehen ob der Verkehrsteilnehmer nach den ersten Blitz stehengeblieben ist oder weitergefahren ist. Für dich würde das dann 90 EUR Bußgeld, 3 Punkte und 23,50 EUR Gebühren bedeuten. Solltest du noch in der Probezeit sein, erlogen noch die Probezeitmaßnahmen.

Auf den Bildern kann man sehen das Stau war. Das entbindet Dich aber nicht von Deiner Pflicht bei Rückstau die Kreuzung nicht zu befahren! Auch wird es keine Entschuldigung sein das Du bei Rot gefahren bist.

Eine Ampel-Blitzanlage blitzt immer 2mal. Einmal kurz hinter der Haltelinie und dann nocheinmal etwas später. Dadurch wird die Zeit ermittelt die Du nach dem Rotlicht gefahren bist.

Möglich das man Dir den Rotlichtverstoß nicht zur Last legen wird weil nicht klar ist welches Auto die 1. und welches die 2.Kontaktschleife ausgelöst hat. Dann kannst Du aber trotzdem für das Befahren der Kreuzung bei Stau belangt werden.

in meinen aufbauseminar (du siehst meine weste ist auch nicht rein :-)) haben wir dieses thema diskutiert, und da hab ich erfahren das diese blitzer immer 2mal blitzen und zwar einmal wenn die vorderachse bei der messstelle drüber rollt und das gleiche bei der hinterachse. also wenn du im stau gestanden hast und da ein blitzer stand, müsste es bei ROT nur einmal geblitzt haben, und spätestens da sieht man auf dem bild das du (im stau) stehst und gar nichts dafür kannst das du gezwungen warst da stehen zu bleiben bei rot. wenn doch post kommt, kannst du immer noch einspruch erheben.

JaAl1  21.07.2010, 17:41

Und nach StVO kann ich Kreuzung u.ä. nur befahren wenn diese frei sind. Deshalb muß man bei Stau auch bei Grün an der Ampel anhalten.

Fahrschulwissen!!! Sollte auch Thema beim Aufbausemninar sein;-)

Warte erst mal ab, bis der bescheid kommt. Dann kannst du immer noch Einspruch einlegen und deine Situation schildern. Aber im Normalfall gilt, das die Kreuzung freizuhalten ist.Also vorausschauend fahren und mit einem Stau rechnen.