Verkehrsrecht - Rote Ampel Blitzer

5 Antworten

Keine Panik. Da dürfte schlimmstenfalls ein Verwarngeld verhängt werden. Es blitzt zweimal um nachzuweisen, dass man wirklich bei Rot die Kreuzung überquert hat und nicht nur wie du die Haltelinie überfahren hat. Das ist vor allem entscheidend, wenn du zum Beispiel bei Rot in die Kreuzung fahren musst, um einem Rettungswagen Platz zu machen. Man kann den Verstoß anhand der zwei Fotos nachvollziehen, ist das Auto auf dem zweiten Foto noch an der selben Stelle wie auf dem ersten, dann ist es ein Haltelinienverstoß der dich ein Verwarngeld kostet. Befindet sich das Auto auf dem ersten Foto an der Haltelinie und auf dem zweiten Foto mitten auf der Kreuzung, dann ist es ein Rotlichtverstoß der Punkte nach sich zieht.

An den durch ein Rotlicht-Radar überwachten Ampeln sind 2 Induktionsschleifen in die Fahrbahn eingelassen, die 1. unmittelbar hinter dem dicken Balken und die 2. mitten im Kreuzungsbereich. Wenn man bei Rot die 1. Schleife berührt wird ein Blitz ausgelöst und ca. 3 (?) Sekunden später ein 2. Blitz. Bei der Auswertung der "geschossenen Fotos" ist der Standort des Pkw entscheidend! Befindet sich das Fahrzeug noch im Bereich des dicken Balkens (Differenz zum 1. Foto: nur wenige Zentimeter [!]), wird das Foto verworfen, falls der Pkw sich im Kreuzungsbereich befindet hat der Fahrer ein Problem und braucht anwaltliche Hilfe. Wenn man den Anhörungsbogen erhält, sollte man sich die "Schnappschüsse" genau anschauen, denn manchmal werden auch bei "Fehlschüssen" (d.h. ein Rotlichtverstoss liegt nicht vor) versehentlich Verfahren eingeleitet, die dann - meistens - sofort wieder eingestellt werden.

Crack  29.12.2012, 22:20

An den durch ein Rotlicht-Radar überwachten Ampeln sind 2 Induktionsschleifen

Aus diesem Grund ist es kein Radar...

MichiruKaio  30.12.2012, 12:23
@Crack

Ich glaube mit Radar wurde gemeint, dass der Induktionsstreifen erst dann reagiert, wenn die Ampel "rot" hat. Sonst würde es ja immer Fotos geben. ^^

Ja. Du mußt mit einer Strafe rechnen - wegen Überfahrens der Haltelinie. Kostet 10 oder 15 Euros oder so. Keine Punkte. Genau deshalb gibts den zweiten Blitzer - der nimmt das Fahrzeug auf, wenn es den zweiten Messpunkt überfahren hat. Und daraus läßt sich rekonstruieren, ob ein "echter" Rotlichtverstoß vorliegt. Was bei Dir dann ja wohl nicht der Fall ist.

Wenn Du nicht in den Schutzbereich der Ampel eingefahren bist sondern nur über die Haltelinie gefahren bist dann kann man Dir keinen Rotlichtverstoß vorwerfen sondern nur einen Haltelinienverstoß der Dich 10€ kosten wird.

Eine Rotlichtüberwachungsanlage blitzt 2mal um nachweisen zu können das auch in die Kreuzung eingefahren wurde.

Danke für die ganzen Antworten!! Hat mir schon sehr geholfen :-) Einer von euch schrieb, dass die Differenz nur wenige Zentimeter betragen darf.. Bei mir war es so das ich ca. 80-100cm vorgerollt bin, jedoch nicht mitten auf der Kreuzung stand. Und was soll ich machen wenn der Brief kommt und dort drin steht, dass es doch ein Überfahren einer roten Ampel war?