Ampel auf rot geschaltet, nicht übergefahren, trotzdem geblitzt!
Also leicht komplexe Situation :
Bei grüner Ampel stockte der Verkehr, als es dann weiter ging, bin ich angefahren, plötzlich schaltete die Ampel auf rot und ich bin mit meinen Vorderreifen schon über der Haltelinie gewesen, daraufhin reagierte dann der an der Ampel angebrachte Blitzer. Habe aber natürlich angehalten und bin nicht über die rote Ampel gefahren.
Hat Jemand eine Ahnung, ob ich trotzdem mit einer Strafe rechnen muss, als hätte ich die rote Ampel wirklich überfahren? Und wie könnte ich das Gegenteil beweisen?!
Danke schonmal! ;)
10 Antworten
Es kommt darauf an ob Du in den Schutzbereich der Ampelanlage eingefahren bist. Erst dann wird es zu einem Rotlichtverstoß. Der Schutzbereich beginnt dort wo die Fußgänger die Fahrbahn überqueren oder da wo der Querverkehr kreuzt wenn es keine Fußgängerfurt gibt.
Wenn Du nur die Haltelinie überfahren hast ohne in den Schutzbereich eingefahren zu sein dann kostet das nur 10€ (Haltelinienverstoß).
Hast Du aber die gestrichelte Linie der Fußgängerfurt überfahren war es ein Rotlichtverstoß.
Nein, @Schnuppi2010 die (erste) Induktionsschleife befindet sich immer vor dem Schutzbereich, unmittelbar hinter der Haltlinie. ;)
Ein Rotlichtverstoß wird erst durch das 2.Foto abschließend dokumentiert und nachweisbar. Wäre die Induktionsschleife erst im Schutzbereich selbst dann könnte ein Einfahren in diesen um nur wenige Zentimeter nicht nachgewiesen werden.
Den Haltelinienverstoß wird normal selten verfolgt , denn er hat angehalten und somit keine rote Ampel überfahren. Was bringt Deutschland noch für Gesetze heraus ? Milimeterskala, pro mm 1€ und bei 10mm einen Punkt ?
Nichts ist in diesem Land unmöglich, @mikewolf :D
Der Blitzer hat dann wohl eher den vor dir erwischt.
wenn du hinter der haltelinie stehst, bist du offiziell über eine rote ampel gefahren.
Das stimmt nicht
Das doofe ist, das mann dir deine Sorgfaltspflicht (vorausschauendes Fahren) entgegenschmettern wird. Der Kreuzungsbereich ist frei zu halten, auch bei stockendem Verkehr ( freie Fahrt für Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal, etc). Du darfst ja erst über die Haltelinie fahren, wenn auf der anderen Seite frei ist. Machst du doch bei stockendem Verkehr am Bahnübergang HOFFENTLICH auch. ;-)
Also das Ding ist ja, dass ich die ganze Zeit hinter der Haltelinie stand bei stockendem Verkehr, als der Verkehr dann weiter ging, konnte ich ja fahren, aber wie gesagt, hat die Ampel da mal ganz fix umgeschaltet.
Genau, du hättest warten müssen, bis die Kreuzung auf der anderen Seite für dich genug Platz bietet.
Trotzdem keine Strafe, und kein Punkt. Er hat laut seiner Frage nur die Haltelinie, aber nicht die Ampel überfahren, somit keine Strafe.
Unfair!
Und jetzt schau mal, wo die Induktionsschleifen liegen ;). Die sind IMMER im oder hinter dem sogenannten Schutzbereich