Reicht der Kontoauszug als Zahlungsbeweis

11 Antworten

Lass dir diese Aussage von deiner Bank schriftlich geben. Das kostet wahrscheinlich eine Gebühr. Mehr kannst du leider nicht machen. Bewahre den Kontoauszug gut auf, falls es wegen des Mietrückstands zu einer weiteren Forderung kommt. Es könnte ja tatsächlich sein, dass diese damalige Überweisung aus irgend einem Grund zurück gegangen wäre. Das sieht man ja erst auf einem späteren Kontoauszug.

Der Vermieter soll die Kontoauszüge aus der Zeit vorlegen. Miete wird ja normaleerweise per Dauerauftrag bezahlt also soll der Vermieter seine Auszüge offenlegen - Nach solanger Zeit  mit einer Nachforderung zu kommen ist einfach lächerlich - kurz vor der Verjährung. lass dich nicht ins Boxhorn jagen - du hast überwiesen und solange die die Auszüge nicht offenlegen brauchst du auch nicht in Panik zu geraten. Allerdings kannst du deine Bank anweisen, dir den genauen Auszug von damals aus dem Archiv zu holen. Bei der Haspa kostet sowas 15,--. 'Da steht dann auch die Kontonr. des Empfängers etc. drauf. Wenn das alles OK ist, würd ich die Kosten dafür dem Vermioeter in Rg. stellen. Vorher fragen, ob er das in dem ordnungsgemäßen Fall auch übernehmen will??? mal sehen, ob der Vermieter dann immer noch auf dem Beweis besteht. auch wenns nur Peanuts sind - Übrigens gibrts noch den Mieterverein - bei solchen Saububen echt zu empfehlen - Viel Glück!!!

leg dich ruhig zurück sollte der Vermieter überzeugt sein das eine Miete Fehlt so muss er sie Einklagen und ein Richter wird bei der Hauptverhandlung dann deinen Kontoauszug beurteilen und die Klage Kostenpflichtig abweisen wenn er es bestätigt das du gezahlt hast.

Wenn dein Vermieter das Nächste mal drauf anspricht teile ihn mit er soll die Miete Einklagen wirst schon sehen was er dann macht.

Ist bei mir schon ähnlich gewesen ist bei dem nur falsch verbucht gewesen

eigentlich ist jetzt der vermieter drann und muss euch nachweisen - dass ihr nicht gezahlt habt - und ja er kann einen nachvorschungsauftrag stellen -das muss er aber bezahlen - keine ahung was das kostet - darum will er das wahrscheinlich nicht - das ist ja ganz schön link von ihm ... nehmt euch lieber mal einen anwalt - das schadet nix

viel glück

Ja,Kontoauszug reicht,will der Vermieter mehr verlangen,dann muss er Klagen,falls er das nicht Glaubt,was ihm nichts bringen würde,außer Kosten