Rückbuchung trotz Habenbetrag auf Konto. Kontoinhaber ist verstorben.?
Vater ist verstorben. Bank hat Kenntnis. Erbschein liegt vor. Erben sind meine Schwester und ich hälftig. War bei der Bank und musste sofort EC Karte etc abgeben, so dass ich selbst keine Kontoauszüge holen kann. Jetzt folgender Fall. Deckung auf Konto und Miete muss noch für 8 Wochen gezahlt werden. Jetzt hat die Bank einfach die Miete rückgebucht. Hatte persönlich mit der Bank gesprochen, dass Miete bis zum .....noch abgebucht werden wird. Bin aus allen Wolken gefallen, als ich nun das Schreiben der Bank mit der Info erhalten habe. Hatte nämlich vor 2 Tagen noch einen Kontoauszug bekommen mit einem nicht geringen Habenbetrag.....mit anderen Worten ich bin ratlos. Kann es sein, dass eine Rückbuch erfolgte, weil wir Geschwister nicht beiseitig dem zugestimmt haben ? Das könnte der einzige Grund sein denn wenn Deckung drauf ist was kann sonst der Hintergrund sein.....Bin sauer, noch nicht einmal telefonisch informiert worden zu sein. Wie steht man denn jetzt beim Vermieter da.....werde Morgen erst einmal die Miete in bar bis zum Ende des Mietverhältnisses zahlen damit ich diese Last los bin als ob es nichts wichtigeres nach einem Todesfall gibt. Wie sieht das denn mit den Rückbelastungskosten aus. Kann ich diese der Bank wieder in Rechnung stellen ? Sind Mietkosten nicht Nachlaßverbindlichkeiten die Geschwister hälftig zu zahlen haben und was denkt sich die Bank da überhaupt.....
1 Antwort
Mit Erbschaftsgeschichten hat man leider meistens erstmal viel (unnötigen) Ärger. Womöglich musst du die Miete zunächstmal aus der eigenen Tasche zahlen, da ihr zu zweit als Erben eingesetzt worden seid.
Der Bank reicht ein Erbschein nicht aus, sondern es braucht auch eine Kontovollmacht bzw. das Konto muss überschrieben werden auf deinen Namen und den deiner Schwester.
Die Bank will sich auf diese Weise wohl absichern, damit nicht du oder deine Schwester ohne Wissen des jeweils anderen eigenmächtig über das Konto verfügen.
In bezug auf den Vermieter denke ich, dass der sicher Verständnis hat, dass es da Komplikationen gibt - ist eben deutsche Bürokratie. Der Vermieter besitzt zumal auch noch die Kaution und kann in diesem Fall darauf zurückgreifen. Eine kurze Nachricht an den Vermieter, dass es mit der Bank Probleme gibt, dass du dich aber drum kümmerst, entspannt die Situation auch.
Danke. Ist tatsächlich so - wie du schreibst. Dieses hatte ich bei Sterbemitteilung auch erfragt und dieses war vom Sachbearbeiter verneint worden...habe damals noch gedacht, das geht aber einfach....
War heute bei der Bank.....die haben sich erst einmal entschuldigt......und ja, eine Hand wußte mal wieder nicht, was die andere tut......ist oft in Deutschland so und man mailt ja lieber als mal zum Telefonhörer zu greifen. Da ich ehrlich gesagt, lagsam die Schnute voll habe, habe ich die Miete komplett bis Mietende bezahlt wie auch die Energieversorger etc. Gott sei Dank kann ich das wie das andere in solchen Situationen machen.....da möchte ich gar nicht drüber nachdenken und das alles noch mit Trauer. Zinsen gibt es ja sowieso nicht mehr auf`s Geld. Behörden lernt man erst in solchen Situationen kennen und ehrlich da ist es dann völlig egal, wie lange man Kunde bei einem Institut war. Letztlich ist man nur eine NR!