Mietschulden durch ehemalige WG-Mitbewohner! Was kann ich tun?
Hallo,
ich bin vor kurzem aus meiner WG (insgesamt 4 Personen) ausgezogn. In die WG sind vorher 2 neue Mitbewohner eingezogen, die sich sehr chaotisch verhalten haben. Daher hat sich unser Vermieter geweigert den Beiden einen Mietvertrag zu geben, sodass nur noch ein Mitbewohner und ich einen gültigen Mietvertrag für die Wohnung hatten. Die restlichen Beiden haben ohne Vertrag in der Wohnung gewohnt, weil der Vermieter sie mit einem Vertrag für Sie immer wieder vertröstet hat, bis er sich wegen ihrem Verhalten (zu hohe Lautstärke,...) völlig dagegen entschieden hat ihnen einen Mietvertrag zu geben. Die Beiden haben mehrere Monate keine Miete bezahlt obwohl sie jeden Tag in der WG gewohnt haben, wodurch Mietschulden entstanden sind. Wir haben uns dann mit dem Vermieter geeinigt, dass wir alle ausziehen und den Mietvertrag auflösen. Die Beiden Mitbewohner ohne Mietvertrag sind darauf einfach abgehauen. Ich habe die Namen, weiß aber nicht wo sie jetzt wohnen oder sich aufhalten. Jetzt bin ich und der andere Mitbewohner auf den gesamten Mietschulden sitzen geblieben und der Vermieter fordert diese nun von uns, da wir die einzigen sind die einen Mietvertrag für die Wohnung hatten.
Gibt es irgendeine Möglichkeit sich den Mietschulden zu entziehen. Ich und der andere Mitbewohner haben immer pünktlich unseren Mietanteil auf das WG-Konto überwiesen. Da sich der Vermieter über ein halbes Jahr lang, bis zur WG-Auflösung geweigert hat in einen Mietvertrag für die anderen Beiden einzuwilligen, ist es schwer sie rechtlich zur Rechenschaft zu ziehen und ihnen etwas nachzuweisen. Ich habe lediglich einige Mieten die tatsächlich von Ihnen gezahlt wurden auf einem Kontoauszug des WG-Kontos als Nachweis. Dort stehen ihre Namen zusammen mit dem Betreff "Miete", was Nachweist das sie Geld mit dem Zweck der Mietzahlung an das WG-Konto überwiesen haben. Nützt mir das evtl. etwas um nachzuweisen, das sie in der WG gewohnt haben? Wäre der Vermieter, der die ganze Zeit über die Zustände Bescheid wusste, nicht verpflichtet gewesen einen Mietvertrag auszustellen? Kann die Miete vom Vermieter nach fristgerechter Kündigung überhaupt noch gefordert werden? Was kann ich tun um meine Situation zu verbessern und nicht für die Anderen nachzahlen zu müssen?
Bin für jeden Ratschlag dankbar!
M.f.G. Sebastian
3 Antworten
Strategisch war es unklug von Euch Zweien, das die beiden anderen NICHT mit im Mietvertrag auftauchen. Da nur Ihr beide dort drin steht, wird er sich auch nur bezüglich der ausstehenden Zahlungen an Euch wenden.
Spätestens dann, wenn der Vermieter die anderen nicht mit in den Mietvertrag eingebunden hätte, hätte ich persönlich direkt gekündigt und wäre umgezogen. Es war abzusehen, das Ihr beide nachher die blöden seid.
Und ja, er kann seine Forderungen geltend machen.
Was kann ich tun um meine Situation zu verbessern und nicht für die Anderen nachzahlen zu müssen?
Erst mal muss man wissen ob Ihr jeder einen eigen Mietvertrag hattet oder einen gemeinsamen Mietvertrag.
Habt Ihr jeder einen eigen Mietvertrag, dann haftet Ihr nicht gesamtschuldnerisch und der Vermieter ist in der Beweislast , wer die Schäden verursacht hat.
Bezüglich der beiden flüchtigen Mieter: Ein Mietvertrag muss nicht zwingend schriftlich gemacht werden, ein Beweis sind z.B. Mietzahlungen
Ich würde mir einen Anwalt nehmen.
Generell kann es schon sein, dass der Vermieter sagt, ich will 1 oder 2 Hauptmieter von denen ich die Miete bekomme... ob Untermieter vorhanden sind oder nicht und wie von denen das Geld eingetrieben wird, ist mir egal.
Daher schwierig zu beurteilen. Ich denke, dazu müsste man den Mietvertrag kennen. Ich kann dir nur raten in dem Fall einen Anwalt aufzusuchen. Vielleicht kann auch schon eine Verbraucherzentrale helfen.