WG Mitbewohner will nicht ausziehen - Was nun?

4 Antworten

Ihr seid beide Hauptmieter? Wenn es dann auch keine gesonderten Klauseln im Mietvertrag gibt bist du da echt am Ar***. Ein solcher Zusammenzug muss gut überlegt sein, wenn du da schon von kriminellen Vorgeschichten weisst war das wohl nicht sehr clever. Ihr haftet dann Gesamtschuldnerisch und der Vermieter kann theoretisch alle Forderungen auch alleine gegen dich geltend machen. Wenn dir finanzielle Nachteile entstehen bleibt dir auch nur der Rechtsweg gegen den Mitbewohner.

Jeyla 
Fragesteller
 25.07.2018, 19:13

Wir stehen beide im Mietvertrag drin und mussten beide Unterschreiben... Ich hoffe dass wenn das vor Gericht geht irgendwie umzulenken ist.

DerJoergi  25.07.2018, 19:16
@Jeyla

Nein, dann seid ihr beide Hauptmieter und haftet gesamtschuldnerisch, für dich die denkbar schlechteste Option.

Gerhart  25.07.2018, 21:24
@DerJoergi

Du haftest hier für alle Mietschulden und wirst auch bezahlen müssen, wenn dein Mietpartner keinen Cent hat. Du kannst allerdings eine Schadensersatzklage gegen deinen Mietpartner führen, wenn er nichts an dich bezahlt. Ach, was tust du mir leid.

Erst mal prima, dass der Vermieter dir die Möglichkeit gibt die Whg. direkt anzumieten. Die fehlende Miete fordert er anscheinend auch nicht von Dir? (hätte er dann evtl. schon erwähnt) noch besser, das Recht dazu hätte er nämlich. Jetzt wird der säumige Mieter inkl. Dir (fristlos?) gekündigt und du bekommst einen eigenen Mietvertrag. Der Ablauf dazu ist nun etwas "kompliziert". Der nicht mehr erwünschte Mieter muss zu einem bestimmten Termin die Wohnung räumen. Tut er das nicht, muss der Vermieter die Räumungsklage einreichen. Wie es sich nun verhält, wenn du zu diesem Tag der Kündigung einen neuen Mietvertrag unterschreibst (und somit eigentlich in den Besitz der Whg. kommst mit allen Rechten) und der "alte" Mieter aber die Whg. nicht räumen bzw. verlassen will, weiß ich nicht. Problem ... der säumige Mieter wird/kann sich dagegen wehren und Einspruch erheben. Da zu diesem Zeitpunkt der Mietvertrag sozusagen noch läuft, ist auch der neue MV in der Schwebe und evtl. garnicht gültig. Ich vermute, dass erst mit dem Urteil über den Räumungstitel der neue MV Gültigkeit erlangt. Es wird also so sein, dass der "alte" Mieter noch geduldet werden muss, bis letztendlich der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung vor der Türe steht oder er im besten Fall vorher freiwillig das Feld räumt. Der Vermieter sollte auch abklären, ob er euch beide in der Klage (als Gesamtschuldner) erwähnen muss oder er wirklich nur die säumige Partei ver- bzw. herausklagen kann. Mal sehen ob jemand so einen Fall hatte und das hier schreibt.

Das ist Sache des Vermieters. Du kannst da nichts machen.

Jeyla 
Fragesteller
 25.07.2018, 18:55

Aber ich werde dann obwohl ich nicht gemacht habe mit Strafbar, so kann das doch bitte bitte nicht richtig sein... :/

ErsterSchnee  25.07.2018, 19:25
@Jeyla

Wieso strafbar?

Der Vermieter hat Dir den einzig sinnvollen Ausweg eröffnet. Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags, was er auch nur kann, weil es den großen Zahlungsrückstand gibt. Er schließt sofort mit Dir einen neuen Mietvertrag und Dein jetziger Mitbewohner ist ab dem Zeitpunkt unberechtigt in Deiner Wohnung.

Ab diesem Moment hast Du die Karten in der Hand:

Teile ihm mit, dass er Dir den Mietrückstand schuldet, weil Du ihn für ihn ausgelegt hast, bzw. noch nachzahlst. Falls er das nicht innerhalb von x Tagen macht, möge er bitte die Wohnung auf Nimmer-Wiedersehen verlassen. Am besten alles unter Zeugen machen.

Neigt der Typ zu Gewalt und bedroht Dich unter Zeugen, kannst Du ihn wegen Bedrohung anzeigen und gleichzeitig die Polizei bitten, ihn aus der Wohnung zu entfernen und ihm Annäherungsverbot erteilen.

Bedroht er Dich nicht, will aber trotzdem nicht gehen, besorgst Du Dir einen Türschlosszylinder für die Wohnungstür und möglichst auch noch einen zusätzlichen Sperrriegel, wenn die Tür nicht die allerbeste sein sollte. Sobald er mal die Wohnung verlassen hat, tauschst Du den Zylinder aus und bringst den Sperrriegel an. Damit erreichst Du, dass er die Wohnung nicht mehr ohne Deine Zustimmung betreten kann. Seine wichtigsten Sachen legst Du ihm vor die Tür. Außerdem einen Zettel mit einer Botschaft. Er möge mit Dir einen Termin zum Abholen der restlichen Sachen vereinbaren. Bei diesem Termin hast Du dann ein paar Muskelkater aus der nächsten Muckibude oder aus Deinem Freundeskreis dabei, um ihn von dummen Gedanken abzuhalten.

Viel Erfolg!

AchIchBins  28.07.2018, 00:04

Hmmm....also ich würde hier auf garkeinen Fall Geld von dieser Person annehmen, das könnte im schlimmsten Fall zu einem Untermietverhältnis führen.

bwhoch2  28.07.2018, 00:07
@AchIchBins

Doch - schon Geld für den Mietrückstand geben und quittieren, sowie gegenzeichnen lassen, dass damit nur der Rückstand ausgeglichen ist und sonst nichts.

AchIchBins  28.07.2018, 00:30
@bwhoch2

Der Vermieter scheint den Rückstand ja nicht von der solventen Mieterin (ein-)fordern (Außerdem muss ich ja dann seine Mietschulden mit bezahlen, oder?), sonst hätte er das sicher gleich erwähnt. Von daher besteht die "Auseinandersetzung" nur zwischen dem säumigen Mieter und dem Vermieter. Und deshalb würde ich an Stelle der Mieterin mich da nicht "einmischen". Nicht aufgepasst beim Text auf der Quittung und schon ist das Problem da. Wenn es Menschen an barem fehlt, werden sie recht erfinderisch .... und auch mal hinterhältig

bwhoch2  28.07.2018, 23:41
@AchIchBins

Lass es! Du hast die Strategie nicht verstanden, wie man den zweiten, nicht zahlenden Mieter aus dem Vertrag rausbringen kann, ohne die Wohnung zu verlieren. Ich nehme an, FS hat das längst kapiert.

AchIchBins  31.07.2018, 02:05
@bwhoch2

Völliger Unsinn. Sie versuchen da etwas zu konstruieren was nicht rechtssicher ist. Erklären können Sie es anscheinend auch nicht, also wohl nur Blabla welches schlecht für den Mieter ausgehen kann, also unterlassen Sie so zweifelhafte Vorschläge.

bwhoch2  31.07.2018, 09:49
@AchIchBins
Der Vermieter scheint den Rückstand ja nicht von der solventen Mieterin (ein-)fordern (Außerdem muss ich ja dann seine Mietschulden mit bezahlen, oder?), sonst hätte er das sicher gleich erwähnt.

Wenn Vermieter Caritas oder ein anderer Sozialdienst ist, mag das zutreffen. Nicht aber bei einem privaten Vermieter. Ich kündige doch nicht fristlos einen Mietvertrag, um säumige Mieter loszuwerden und lass dann einen von denen weiter drin wohnen, ohne nicht wenigstens den Zahlungsrückstand aufgeholt zu haben. Die FS hat das sofort erkannt. Der Vermieter musste das nicht eigens erwähnen.

Von daher besteht die "Auseinandersetzung" nur zwischen dem säumigen Mieter und dem Vermieter.

Wenn Du das glaubst, bist Du ganz schön naiv. Der Vermieter weiß, bei welchem seiner Mieter Geld zu holen ist. Daran wird er sich halten und sich nicht auf ein Mahnverfahren mit einer Person einlassen, die ihm womöglich in Kürze aus den Augen entschwindet, wo man erst mal wieder mühsam die neue Adresse recherchieren muss, um dann festzustellen, dass außer ihm schon zahlreiche andere Gläubiger ebenfalls Schlange stehen. Vagiss es! So doof ist kein normaler Vermieter und von einigermaßen normal darf man hier wohl ausgehen.

Und deshalb würde ich an Stelle der Mieterin mich da nicht "einmischen".

Im Gegenteil: Sie kann sich da nicht rausnehmen. Was soll das?

Nicht aufgepasst beim Text auf der Quittung und schon ist das Problem da.

Das passiert wohl höchstens Dir. Die Quittung schreibt man doch selbst und hat sie schon vorbereitet dabei. Wo ist das Problem?

Wenn es Menschen an barem fehlt, werden sie recht erfinderisch .... und auch mal hinterhältig

Na klar und weil man das weiß, hält man entsprechend dagegen.

Jetzt ausreichend erklärt?

Was ist zweifelhaft daran?

Was ist rechtlich unsicher daran?

Der Rechtsbruch des Mitbewohners hingegen ist jetzt schon vorhanden.

Wann bitte schön, sollte die FS jemals ihr Geld vom Mitbewohner bekommen, wenn nicht genau in dem Augenblick, wo sie noch seine Sachen hat und er unbedingt dran will?

Würde sie den Weg über eine Räumungsklage versuchen, könnte sie am Ende auch von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch machen, was aber dann längst nichts mehr nützen dürfte, denn bis dahin hätte er alles, was ihm lieb und teuer ist, längst aus der Wohnung entfernt. Deshalb greift die Möglichkeit nur im Überraschungsmoment. Wenn der Mitbewohner dann meint, er wäre im Recht, dann soll er doch versuchen, zu seinem Recht zu kommen. Jeder würde ihm vorhalten, dass er doch erst einmal seine Schulden bezahlen soll, bevor er da irgendwas erstreiten will.

War Dir das jetzt ausführlich genug? Man könnte fast meinen, Du bist üble Mitbewohner.

AchIchBins  08.08.2018, 01:40
@bwhoch2

Jetzt habe ich es erkannt. Sie sind nicht in der Lage die Situation richtig zu beurteilen. Sie haben den Text garnicht richtig gelesen bzw. verstanden? Die Mieterin ist sich zwar nicht sicher ob der Vermieter das vom Mitbewohner ausstehende Geld von ihr noch fordert, aber da der Vermieter das noch nicht ihr gegenüber erwähnt hat, gehe ich jetzt mal davon aus, dass er das eben nicht tut! Er hat der nicht säumigen Mieterin sogar angeboten eine separaten neuen MV zu erstellen!!! Verstehen Sie...das bedeutet er ist mit ihr als Mieterin prinzipiell zufrieden! Er scheint also sehr wohl zwischen den Parteien zu unterscheiden und die Versäumnisse des einen Mieters nicht dem anderen Mieter "aufzubürden". Deshalb ist Ihre Annahme "Der Vermieter weiß, bei welchem seiner Mieter Geld zu holen ist." völlig verkehrt, denn auch die FS schreibt nichts davon. BEVOR ich Jemandem einen neuen MV anbiete hätte ich das doch schon längst der Mieterin mitgeteilt "MV nur gegen Zahlung der ausstehenden Miete des dann EX-Mitbewohners". Sie konstruieren sich da etwas zusammen von dem die Mieterin nichts schreibt und man auch nicht aus der "Art" der Schilderung ableiten könnte. Ich bin nicht naiv, ich bin selbst mehrfacher Vermieter und würde das ganz genau so handhaben. Ich persönlich würde nie in einer WG das säumige Geld vom Anderen einfordern. Sehr krude auf solche Ideen zu kommen, bei Paaren wäre es evtl. etwas anderes. Ach und dann noch "Überraschungsmoment" etc. ... Sie schauen zuviel Krimis. Sie machen daraus ja ne ganze Story. Davon steht da aber nichts und kann der FS völlig egal sein. Fakt ist, der säumige Mieter hat immer noch Rechte und könnte sich weigern erstmal auszuziehen. Und solange er nicht offiziell vom Gerichtsvollzieher vor die Türe gesetzt wird, kann er die Wohnung "besetzen" und genau so lange kann die "neue" Mieterin die Wohnung nicht alleine nutzen!!! Und das ist das UNSICHERE ... verstanden? Da hilft ihr auch kein neuer MV und macht die Situation (nach der die FS fragte) eben so "kompliziert". MV sind keine Wunschkonzerte und Ihre Gedanken eben auch nicht, hier gilt das GESETZ, nachzulesen im BGB.