WG rauswurf

11 Antworten

Ich habe 6 Wochen dort gewohnt, bisher jedoch an den Vermieter nichts bezahlt. Das sollte ich erst machen wenn der Vertrag unterschrieben wurde.

Auch mündlich kann ein rechtswirksamer Mietvertrag zustandekommen. Der Vermieter kann zwar keine Mietzahlungen, aber durch Zeugen beweisen, daß Du in die Wohnung eingezogen und dort gewohnt hast.

meine Mitbewohner möchten nun dass ich wieder ausziehen.

Grundsätzlich können Deine Mitbewohner nichts fordern, es sei denn Du bist deren Untermieterin.

Ich soll laut Vermieter weiter miete zahlen, bis meine Mitbewohner einen Nachmieter haben.

Diese Forderung wäre nur berechtigt wenn Du in den bereits bestehenden Mitvertrag zwischen Vermieter und Deinen Mitbewohnerinnen als 3. Hauptmieterin eingestiegen wärst.

Bisher hast Du einen Mietvertrag als Hauptmieterin für Dein Zimmer mit dem Vermieter. (Punkt)

Die beiden wollen verhindern dass ich den Mietvertrag unterschreibe, falls ich so etwas vorhabe.

Das wäre auch zu Deinem Nachteil. Denn bei einem gemeinsamen Mietvertrag kannst Du nicht mal allein kündigen.

Muss ich weiter miete zahlen auch wenn ich ausgezogen bin und rausgeworfrn wurde?

Meiner Meinung hat der Vermieter keinen berechtigten Grund Dich zu kündigen. Deine Mitbewohner können Dich m.E. gar nicht kündigen.

Aber da Du ja trotzdem ausziehen willst und Du wohl noch nicht schriftlich gekündigt hast, bleibt Dir nichts anderes übrig, als Dich mit Deinem Vermieter gütlich zu einigen.

Da er Dir vorgeschlagen hat die Miete zu zahlen bis er einen Nachmieter hat, solltest Du darauf eingehen.

Du solltest bedenken, daß Deine Kündigungsfrist gem. § 573 c BGB drei Monate beträgt und Du weiter frühestens zum 28.2.2015 kündigen könntest.

Falls Du das Zimmer möbliert gemietet hast und der Vermieter auch in der Wohnung wohnt, solltest Du hier was dazu schreiben!

Ich kann so wie die Situation ist dort nicht mehr wohnen.. Mir wird übel wenn ich nur daran denke in die Wohnung zu gehen. Ich will dort raus zum Ende der Woche, habe aber gelesen ein Mietvertrag kann auch mündlich bestehen. Es wurde vom Vermieter nur gesagt der Vertrag wird gemacht wenn er kommt, eine wirkliche mündliche Regelung haben wir nicht getroffen.

augsburgchris  25.11.2014, 16:57

Hast du bereits miete gezahlt und auch dort gewohnt? Dann ist der Vertag gültig egal was ausgemacht wurde.

LolaOsorio 
Fragesteller
 25.11.2014, 16:59
@augsburgchris

Ich habe 6 Wochen dort gewohnt, bisher jedoch an den Vermieter nichts bezahlt. Das sollte ich erst machen wenn der Vertrag unterschrieben wurde.

augsburgchris  25.11.2014, 17:02
@LolaOsorio

damit ist der Mietvertrag trotzdem einseitig erfüllt.

LolaOsorio 
Fragesteller
 25.11.2014, 17:02
@augsburgchris

Ich habe 6 Wochen dort gewohnt, bisher jedoch an den Vermieter nichts bezahlt. Das sollte ich erst machen wenn der Vertrag unterschrieben wurde.

wenn es keinen mietvertrag gibt, dann gelten gesetzliche (mindest-)regelungen. dir kann nur mit einer bestimmten frist gekündigt werden und bis dahin hast du auch miete zu zahlen. du musst allerdings nicht bezahlen, bis die jemand neuen haben, sondern nur bis zum ende des mietverhältnisses.

Mietverträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Allerdings frage ich mich, wessen Mieter Du denn eigentlich bist: Wenn der Vermieter der Wohnung sich einmischt, spricht das ja für einen Vertrag mit dem Hauptvermieter. Wenn die Mitbewohner sich an Vertragsdetails beteiligen, spricht das eher für Untermiete. Da erscheint mir ein Ansatzpunkt zu sein: Wenn die Vertragsbeteiligten nicht feststehen, kann man nicht von einem Vertragsabschluß ausgehen, auch nicht von einem mündlichen. Allerdings müßte man für ein abschließendes Urteil weit mehr Informationen über die Sache haben.

LolaOsorio 
Fragesteller
 25.11.2014, 23:59

Eigentlich vermietet der Vermieter die Zimmer einzeln, d.h. laut Vertrag dürften die Mitbewohner kein Mitspracherecht haben. Allerdings habe ich bis jetzt keinen Vertrag gesehen und kenne auch den Inhalt nicht.

Ohne Mietvertrag keine Zahlungsverpflichtung. Unterschreib nichts, sondern pack Deine Sachen.

augsburgchris  25.11.2014, 17:02

Der mietvertrag kam mit dem Überlassen der Wohnung zustande

imager761  25.11.2014, 17:31

Rechtsirriger Blödsinn, und wenn noch so viele den Dauemn heben: Mietverträge kommen auch ohne schritlichen Vertrag wirksam zustande, wenn Wohnraum überlassen und Miete gezahlt ist :-O.